11.07.2007

Die Europäische Kommmission muss erstmals Schadensersatz wegen einer zu Unrecht blockierten Fusion zahlen

Durch Urteil vom 11.Juli 2007 muss die Europäische Kommission erstmals an ein Unternehmen wegen einer zu Unrecht blockierten Fusion Schadensersatz zahlen. Das Gericht erster Instanz gab zunächst nur dem Anspruch des französischen Elektrokonzerns Schneider Electric statt, die Höhe des Schadensersatzanspruchs ist jedoch noch in einem weiteren Prozess zu klären. Da das Fehlverhalten der Kommission als „erheblich und offenkundig“ anzusehen sei, befand das Gericht erster Instanz eine Haftung für gerechtfertigt. Die Kommission will nun prüfen, ob sie Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen möchte.

Das Urteil ist insoweit äußerst bedeutungsvoll, als dass noch eine weitere Klage gegen die Kommission anhängig ist. Das Unternehmen My Travel hat ebenfalls Klage auf Schadensersatz wegen einer blockierten Fusion erhoben.