30.08.2007

China verabschiedet erstes Kartellgesetz

Am 30. August 2007 hat der ständige Ausschuss des chinesischen Nationalen Volkskongresses mit großer Mehrheit Chinas erstes Kartellgesetz verabschiedet. Damit sind die seit 13 Jahren währenden Bemühungen um ein chinesisches Wettbewerbsrecht zu einem positiven Ende gelangt. In Kraft treten soll das Gesetz jedoch erst im August 2008. Der stellvertretende Leiter des Rechtskomitees des ständigen Ausschusses des chinesischen Nationalen Volkskongresses, Hu Kangsheng, äußerte sich wie folgt über das chinesische Gesetz: „Das chinesische Kartellgesetz muss die aktuelle wirtschaftliche Entwicklung unseres Lands berücksichtigen. Einerseits sollen Monopole, die durch den Zusammenschluss der Marktführer entstehen, verhindert werden. Andererseits sollen heimische Unternehmen dazu motiviert werden, sich im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten zusammenzuschließen. Denn nur dadurch können die Unternehmen konkurrenzfähiger werden."

Die Herausforderungen, die das chinesische Wettbewerbsrecht zu bewältigen hat, sind als äußerst schwierig und komplex zu betrachten. Während es auf anderen Märkten Aufgabe eines Wettbewerbsrechts ist eine mehr oder weniger ausgereifte Marktstruktur zu schützen, soll das chinesische Kartellrecht erst wichtige Impulse für die Verwirklichung einer freien und sozialen Marktwirtschaft liefern. Inwieweit diese Ziele durch das chinesische Kartellgesetz erreicht werden können, bleibt abzuwarten. Zudem bestehen noch zahlreiche Unsicherheiten bezüglich der verfahrensrechtlichen Umsetzung des neuen Kartellgesetzes. Insbesondere unklar ist dabei, in welchem Maße Beteiligungen ausländischer Unternehmen an heimischen Unternehmen kartellrechtlich kontrolliert werden können.