16.10.2006

Kommission entwirft Mitteilung über Zuständigkeitsfragen in der Fusionskontrolle

Die Kommission hat am 28. September 2006 den Entwurf einer konsolidierten Mitteilung über Zuständigkeitsfragen im Bereich der Fusionskontrolle veröffentlicht (zur Konsultation). Durch diese Mitteilung sollen die bestehenden vier Mitteilungen der Kommission von 1998 (OJ C 66 vom 2.3.1998) über den Begriff des Zusammenschlusses, über den Begriff des Vollfunktions-Gemeinschaftsunternehmens, über den Begriff der beteiligten Unternehmen und über die Berechnung des Umsatzes, die auf der Grundlage der vorigen Fusionskontrollverordnung (FKVO) erlassen wurden, ersetzt werden.

In dieser Mitteilung möchte die Kommission den auf der Grundlage der geltenden FKVO (EC Nr. 139/2004) vorgegebenen Änderungen bei der Zuständigkeit Rechnung tragen. Dabei wird auch die aktuelle Praxis der Kommission bei einer Reihe von Zuständigkeitsfragen berücksichtigt und die jüngste Rechtsprechung eingearbeitet. Den an einer Fusion beteiligten Parteien soll die Prüfung einer etwaigen Kommissionszuständigkeit durch die Neufassung der Mitteilung erleichtert werden.

Der umfangreiche Mitteilungsentwurf weist in der Hauptsache folgende Änderungen auf:

  1. Struktur

    Die neue Mitteilung gliedert sich in die vier Hauptkapitel Einführung (S. 4), Begriff des Zusammenschlusses (S. 5-36), Zusammenschluss von gemeinschaftsweiter Bedeutung (S. 37-54) und Detaillierte Analyse verschiedener Arten von Zusammenschlüssen (S. 55-60), die ihrerseits teilweise untergliedert sind. Der Inhalt der Mitteilung der Kommission über den Begriff des Vollfunktions-Gemeinschaftsunternehmens von 1998 wird in das Kapitel "Begriff des Zusammenschlusses" integriert, und die Mitteilungen über den Begriff der beteiligten Unternehmen und über die Berechnung des Umsatzes von 1998 werden in das Kapitel "Zusammenschluss von gemeinschaftsweiter Bedeutung" eingefügt.

  2. Begriff des Zusammenschlusses (S. 5-36)

    Im vorliegenden Entwurf der neuen Mitteilung sind die Möglichkeiten der Kontrollausübung wesentlich detaillierter gefasst als in der gegenwärtigen Mitteilung (Ziff. 13-21). Gänzlich neu sind die Ausführungen zum Kontrollerwerb durch Anlagefondsgeschäfte (Investment Funds) in Ziff. 19. Auch die Ausführungen über den Gegenstand des Kontrollerwerbs (object of control) sind detaillierter und weiten die in der alten Mitteilung genannten Beispiele teilweise erheblich aus. Danach wird klargestellt, dass Gegenstand des Kontrollerwerbs beispielsweise auch der Übergang eines Kundenstamms, der Patenterwerb und der Erwerb von Copy Rights sein können (Ziff. 22). In Ziff. 23-25 werden Fälle beschrieben, in denen Ausgliederungsgeschäfte (outsourcing) unter den Begriff des Kontrollerwerbs fallen können. Der Mitteilungsentwurf geht ebenfalls ausführlich auf den Begriff "Dauerhafte Strukturveränderung" der beteiligten Unternehmen ein und listet Beispielsfälle auf (Ziff. 26-32).

    Der Mitteilungsentwurf erklärt ebenfalls, inwieweit zusammenhängende Erwerbsvorgänge als ein einziger Zusammenschluss im Sinne der FKVO gewertet werden können und erläutert in dem Zusammenhang auch Artikel 5 Abs. 2, Unterabs. 2 FKVO, der die Voraussetzungen beschreibt, dass mehrere Erwerbsvorgänge als ein einziger Zusammenschluss behandelt werden können (Ziff. 33 ff., 45 ff.).

    Das Kapitel wird weiter um Ausführungen zu Änderungen der Kontrollkonstellation, die sich zum Teil in der bisherigen Mitteilung der Kommission über den Begriff der beteiligten Unternehmen (Ziff. 30 ff.) befinden, ergänzt.

  3. Konzept des Vollfunktions-Gemeinschaftsunternehmens (Ziff. 88-104)

    Der Begriff des Vollfunktions-Gemeinschaftsunternehmens erfährt weitere Konkretisierung (Ziff. 89, 90, 92, 94-96). Auch der Umstand, dass das Gemeinschaftsunternehmen auf Dauer angelegt sein muss, wird im neuen Entwurf weiter ergänzt (Ziff. 101). Der Entwurf enthält darüber hinaus Ausführungen für den Fall von Veränderungen im Tätigkeitsfeld der Gemeinschaftsunternehmen, die als ein neuer Zusammenschluss gewertet werden müssten (Ziff. 102-104).

  4. Weitere neue Bestimmungen

    Die Ausführungen, nach denen ein Kontrollerwerb keinen Zusammenschluss im Sinne der Fusionskontrollverordnung darstellt (Ausnahmen nach Art. 3 Abs. 5 FKVO) werden durch eine Darstellung von Anlagefondsgeschäften und Rettungsmaßnahmen bei drohender Insolvenz ergänzt (Ziff. 109, 110).

    Neu sind ebenfalls die Ausführungen zur Aufgabe eines Zusammenschlusses durch die beteiligten Unternehmen (Art. 6 Abs. 1c FKVO), die in den Ziff. 111-115 behandelt werden.

  5. Zusammenschluss von gemeinschaftsweiter Bedeutung (S. 37-54)

    Am Anfang dieses Kapitels stehen Ausführungen zu den Schwellenwerten der FKVO, die gegenwärtig noch in der Mitteilung über die Berechnung des Umsatzes von 1998 angesiedelt sind (Ziff. 118-122). Die nachfolgende Darstellung über den „Begriff der beteiligten Unternehmen“ ist im Vergleich zur gegenwärtigen entsprechenden Mitteilung stark verkürzt. Nähere Ausführungen zum Kontrollerwerb sind nun im Kapitel „Begriff des Zusammenschlusses“ zu finden.

  6. Umsatz (S. 39-54)

    Der Begriff des Umsatzes wird im Bereich „Dienstleistungen“ näher konkretisiert (Ziff, 131-133). Auch werden neuere Geschäftsfelder beispielhaft aufgeführt. Sodann präzisiert die Kommission den Art. 5 Abs. 1 FKVO entnommenen Begriff des „normalen geschäftlichen Tätigkeitsbereichs“ weiter (Ziff. 134-136). Näher erklärt wird auch der Begriff „konzerninterner Umsatz“ (Ziff, 140f). Weitere Änderungen betreffen die Umsatzberechnungsregeln für verschiedene Transaktionen (Ziff. 146), den relevanten Zeitpunkt für die Kommissionszuständigkeit (Ziff. 148-150), die geographische Zurechnung des Umsatzes (Ziff. 164-171) und die Umrechnung des Umsatzes in Euro (Ziff. 172 f).

  7. Detaillierte Analyse verschiedener Arten von Zusammenschlüssen (S. 55-60)

    Die Aufzählung verschiedener Arten von Zusammenschlüssen entstammt mit einigen Änderungen der gegenwärtigen Mitteilung über den Begriff der beteiligten Unternehmen.