03.04.2006

FTC und DoJ planen Anhörungen zu Behinderungsmissbräuchen

USA
Department of Fair Trading
Federal Trade Commission
Marktbeherrschung
Behinderungsmissbrauch

https://www.ftc.gov/opa/2006/03/unilateral.htm

Die beiden amerikanischen Wettbewerbsbehörden, die Federal Trade Commission und das Justizministerium, planen für die zweite Jahreshälfte 2006 eine Serie von Anhörungen über Behinderungsmissbräuche. Damit wendet man sich in den USA einem Themenbereich zu, dem sich auch die Europäische Kommission bereits widmet (die Frist für Stellungnahmen zu Papier über die Anwendung von Artikel 82 EU auf Behinderungsmissbräuche ist am 31. März 2006 abgelaufen: mit der Veröffentlichung eines Entwurfs von Leitlinien ist in einigen Monaten zu rechnen).

Zwischen Juni und Dezember 2006 werden FTC und DoJ in jedem Monat (außer August) an zwei bis vier Tagen Anhörungen zu Behinderungsmissbräuchen veranstalten. In der Ankündigung der Hearings im „Federal Register“ rufen sie die interessierten Kreise zunächst dazu auf, Geschäftspraktiken zu benennen, die in den Anhörungen behandelt werden sollten. Als mögliche Themen werden aber bereits genannt: Rabatte und Preisnachlässe, Koppelungen, Ausschließlichkeitsbindungen, Kampfpreise, Geschäftsverweigerung, Meistbegünstigungsklauseln, Produktdesign (um Konkurrenten den Anschluss ihrer Produkte zu erschweren) sowie irreführende Äußerungen oder Verhaltensweisen.

Es geht, wie auch in Europa, um die Unterscheidung von wettbewerbsfördernden und wettbewerbsbehindernden Praktiken. Es stellt sich die Frage, welche Umstände in eine Beurteilung nach Sec. 2 des Sherman Act einfließen sollen. Die Ankündigung zählt verschiedene Beispiele auf: Marktstruktur und Marktanteile, Wirkungen eines Verhaltens kurzfristig und langfristig, Effizienzen (wie kalkulieren dies die Unternehmen bei ihrer Entscheidung?), Reaktion der anderen Unternehmen auf eine Praxis, Marktzutritte, Verbreitung einer Praxis sowie Abhilfemaßnahmen.

Damit ist eine umfassende Debatte eröffnet, die auch in Europa mit Interesse verfolgt werden wird. Die Wortprotokolle der Anhörungen sowie die eingereichten Stellungnahmen werden veröffentlicht. Am Ende soll ein Bericht stehen, der die Ergebnisse verwertet.