23.09.2006

Europäisches Parlament verabschiedet im Dezember einen Bericht zum Grünbuch der Kommission zu Schadenersatzklagen im Wettbewerbsrecht

EU
Europäisches Parlament
Private Enforcement
Schadensersatz

http//www.europarl.europa.eu/meetdocs/2004_2009/documents/dt/627/627667/627667de.pdf

Europäisches Parlament verabschiedet im Dezember einen Bericht zum Grünbuch der Kommission zu Schadenersatzklagen im Wettbewerbsrecht

Der Wirtschafts- und Währungsausschuss und der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments planen im Verfahren der verstärkten Zusammenarbeit einen gemeinsamen Bericht zum Grünbuch der Kommission zu Schadenersatzklagen im Wettbewerbsrecht. Dieser soll im Dezember im Plenum behandelt werden. Berichterstatter im Wirtschaftschafts- und Währungsausschuss ist Sanchez Presedo von der PSE. Berichterstatter im Rechtsausschuss wird Bert Doorn von der EVP sein. Er war vor seiner Mitgliedschaft im Parlament unter anderem für den Verband der niederländischen Unternehmen (VNO) und beim Niederländischen Christlichen Arbeitgeberverband (NCW) tätig. Er hat zu diesem Thema ein Arbeitsdokument vorgelegt. Der Rechtsausschuss wird danach für folgende Themen ausschließlich zuständig sein:

Folgende Themen bearbeiten beide Ausschüsse gemeinsam:

In seinem Arbeitsdokument sieht Doorn unter anderem durch die weitgehende Veröffentlichungspflicht oder Strafschadenersatz eine Neigung der Kommission in Richtung der in den Vereinigten Staaten üblichen privaten Rechtsdurchsetzung. Dies habe in den USA zu einer immens hohen Belastung der Volkswirtschaft geführt. Der staatlichen Rechtsdurchsetzung soll nach dem Arbeitsdokument weiter der Vorrang eingeräumt werden, aber private Rechtsdurchsetzung sei ein sinnvoller Zusatz. Herr Doorn stellt weiter die Frage nach der Rechtsgrundlage für das Handeln der Kommission.

Am 3. Oktober wird eine Anhörung im Rechtsausschuss stattfinden, zu der unter anderem Vertreter der Privatwirtschaft eingeladen sind. Der Berichtsentwurf soll anschließend folgen.

Es ist wahrscheinlich, dass die Kommission den Bericht des Europäischen Parlaments abwarten wird, bevor sie entscheidet, welche Folgerungen sie aus den Stellungnahmen zum Grünbuch zieht. In dem Arbeitsdokument findet jedoch eine Andeutung der Kommission Erwähnung, nach der eine Richtlinie eine der Möglichkeiten sei, Maßnahmen zur Beseitigung der nationalen Hindernisse in den Rechtssystemen zu ergreifen.