30.06.2006

EU: Neue Leitlinien der Kommission für die Festsetzung von Geldbußen

Die Kommission hat neue Leitlinien für Geldbußen beschlossen (Leitlinien für das Verfahren zur Festsetzung von Geldbußen gemäß Artikel 23 Absatz 2 a der VO 1/2003). Sie werden mit der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft treten, die in den nächsten zwei Monaten erwartet werden kann. Für alle Fälle, in denen den beteiligten Unternehmen die Beschwerdepunkte nach diesem Veröffentlichungsdatum mitgeteilt werden, gelten die neuen Leitlinien (was eine Rückwirkung bedeutet).

Die neuen Leitlinien sehen Folgendes vor:

Festsetzung des Grundbetrages der Geldbuße

Zusätzlicher Betrag

Wiederholte Verstöße

Obergrenze