16.06.2006

EU: Kommission veröffentlicht VO-Entwurf über De-minimis Beihilfen

EU
Europäische Kommission
Beihilfenpolitik

https://www.europa.eu.int/comm/competition/state_aid/overview

Die Generaldirektion Wettbewerb hat den Entwurf einer Verordnung über die Anwendung der Artikel 87 und 88 des EG-Vertrages auf „De-minimis“-Beihilfen veröffentlicht und um Stellungnahmen bis zum 10. Juli 2006 gebeten.

Die Verordnung soll zum 1. Januar 2007 in Kraft treten und bis zum 31. Dezember 2013 gelten. Sie löst die gleichnamige Verordnung 69/2001 vom 12. Januar 2001 ab.

Erfüllt eine Beihilfe die Voraussetzungen der Verordnung, braucht sie nicht in Brüssel angemeldet zu werden (Artikel 2.1). Die Verordnung hat folgende Grundzüge:

In der Verordnung wird weiter geregelt, wie dieser Betrag berechnet wird, wie Subventionen, die in anderer Form gewährt werden, in Geld umgerechnet werden (mittels ihres „Bruttosubventionsäquivalents“), wie Mitgliedstaaten bei der Ausreichung geringfügiger Beihilfen vorgehen müssen und wie die Kommission die Einhaltung der Verordnung überwacht.