12.04.2006

EU: Kommission veröffentlicht Studie über die Durchsetzung der Beihilfevorschriften in den Mitgliedstaaten

EU
Europäische Kommission
Beihilfenpolitik

https://www.europa.eu.int/comm/competition/state_aid/others

Die Generaldirektion Wettbewerb hat eine voluminöse Studie über die Durchsetzung der Vorschriften über staatliche Beihilfen in den Mitgliedstaaten veröffentlicht. Sie trägt den Titel „Study on the Enforcement of State Aid Law at National Level“, umfasst 679 Seiten und besteht aus zwei Teilen: Teil I “Application of EC state aid rules by national courts” (496 Seiten) und Teil II “Recovery of unlawful state aid: enforcement of negative commission decisions by the member states” (163 Seiten). Koordinatoren der Studie sind die Rechtsanwälte Dr. Thomas Jestaedt (Jones Day), Jacques Derenne (Lovells) und Tom Ottervanger (Allen & Overy).

Die Durchsetzung der Beihilferegeln durch die nationalen Gericht hat in den letzten Jahren zugenommen, ist aber in verschiedenen Verfahrenskategorien noch steigerungsfähig. Die Studie hat für den Zeitraum seit 1999 357 Fälle ermittelt. Die meisten entfallen auf Italien (78), Deutschland (70) und Frankreich (62). In Deutschland betreffen die meisten Klagen Privater die Auferlegung einer steuerlichen Belastung, die den Konkurrenten erspart bleibt und deshalb diskriminierend wirkt (42 Fälle, Beispiel: Umweltsteuern). Diese Kategorie macht in der gesamten EU 50,14 Prozent aller Fälle aus. In 17.37 Prozent der Fälle klagten Unternehmen gegen den Staat auf Rückforderung von Beihilfen, die Wettbewerbern gewährt worden waren. 12,89 Prozent der Fälle sind Rückforderungen der Mitgliedstaaten gegen Beihilfeempfänger. Sehr unterentwickelt sind demgegenüber Klagen von Unternehmen gegen Mitgliedstaaten auf Schadensersatz oder Klagen von Unternehmen gegen andere Unternehmen.

Die Autoren der Studie schlagen verschiedene Verbesserungen vor, so eine Erweiterung der weitgehend leerlaufenden Bekanntmachung über die Zusammenarbeit der Kommission und der nationalen Gerichte von 1995 auf alle Aspekte der Anwendung des Beihilfenrechts durch die nationalen Gerichte sowie verschiedenen Maßnahmen, die eine Beschleunigung der Rückforderung erreichen könnten.

Für die deutschen Leser ist der Länderbericht „Germany“ eine wichtige Unterlage (Autoren: Thomas Jestaedt / Jones Day, Daniel von Brevern / Lovells). Darin werden nicht nur die verfahrensrechtlichen Grundlagen zusammenfassend dargestellt, sondern auch die für die Studie verwendeten gerichtlichen Entscheidungen (Seite 207 bis 259 der Studie).

Die Kommission lässt die Ergebnisse auf einer Konferenz der Europäischen Rechtsakademie diskutieren, die am 22. Juni 2006 in Brüssel stattfinden wird (https://www.era.int/stateaidenforcement).