02.02.2006

Bundesnetzagentur stellt neues Modell für Zugang zu Gasnetzen vor

Deutschland
Bundesnetzagentur
Energiewirtschaft
Netzzugang

https://www.bundesnetzagentur.de

Am 1. Februar 2006 hat das Energiewirtschaftsgesetz (§ 20.1 b) neue Bedingungen für den Zugang zu den Gasversorgungsnetzen eingeführt. Am Vortag konnte Matthias Kurth, der Präsident der Bundesnetzagentur, von erfolgreichen Verhandlungen mit Verbänden der Netzbetreiber und der Netznutzer über ein neues Modell berichten, das vor allem neuen Anbietern den Zugang zu den Gasnetzen erleichtern soll. Einzelheiten sind der Pressemeldung der BNA und dem veröffentlichten Sprechzettel Herrn Kurths für die Pressekonferenz zu entnehmen.

Neu ist, dass neue Anbieter, die ein Netz nutzen möchten, dies durch nur zwei Verträge – einen Einspeisevertrag und einen Ausspeisevertrag – erreichen können. Das alte Modell der Verbändevereinbarung Erdgas sah hingegen eine einzelfallbezogene und entfernungsabhängige Absicherung der Durchleitung vor, wofür der Anbieter eine Vielzahl von Verträgen mit den einzelnen Inhabern der Durchleitungsstrecken abschließen musste.

Das Zwei-Verträge-Modell soll mit dem Beginn des neuen Gaswirtschaftsjahres am 1. Oktober 2006 operabel sein. Bis dahin bedarf es weiterer Gespräche der Beteiligten unter Aufsicht der BNA. So müssen vor allem die Vertragstexte entworfen und abgestimmt werden. Sie sollen am 1. August 2006 veröffentlicht werden. Dann erfolgt auch der Systemstart, nämlich die Implementierung des neuen Netzzugangssystems.

Herr Kurth fasste seine Erwartungen in einem Satz zusammen: „Ein Meilenstein für mehr Wettbewerb im Gasmarkt ist erreicht.“.