21.02.2005
USA: Neuer amicus brief von DoJ und FTC im Fall Empagran
USA
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USA: Neuer amicus brief von DoJ und FTC im Fall Empagran
https://www.usdoj.gov/atr/case
https://www.ftc.gov/ogc/briefs
Das Department of Justice und die Federal Trade Commission haben am 16. Februar 2005 erneut einen "amicus brief" im Falle Empagran v. Hoffmann/LaRoche eingereicht, diesmal beim Court of Appeals des District of Columbia.
In dem Verfahren, das international großes Interesse ausgelöst hat, geht es um die Grenzen der Zuständigkeit amerikanischer Gerichte für Klagen auf Schadensersatz wegen Kartellverstößen. Solche Klagen können in den USA nur erhoben werden, wenn eine Beziehung zum Handel in den USA besteht. Nach dem Foreign Trade Antitrust Improvements Act von 1982 muss der Zusammenhang "direct, substantial and foreseeable" sein und Grundlage "eines Anspruches" nach dem Sherman Act bilden.
Der Supreme Court hat den FTAIA in seiner Entscheidung vom 14. Juni 2004 (FIW-Aktuelles vom 22.06.2004, WuW 04, 849) eng ausgelegt, aber Klagen zugelassen, wenn der ausländische Schaden, der geltend gemacht wird, mit wettbewerbswidrigen Wirkungen in den USA verbunden (linked) ist. Was dies bei internationalen Kartellen bedeutet, die auch den amerikanischen Markt einschließen, hat der Supreme Court offen gelassen, weil dieser Punkt vom Berufungsgericht nicht behandelt worden war. Nach der Rückverweisung muss das Berufungsgericht nun selbst eine Antwort im Lichte der Grundsätze geben, die der Supreme Court aufgestellt hat. Die mündliche Verhandlung findet am 20. April 2005 statt.
Empagran stützt sich auf ein "but for"-Argument: wenn das Kartell ohne die Einbeziehung der USA nicht funktioniert hätte (weil dann die hohen Preise in den Drittländern nicht aufrecht zu erhalten gewesen wären), dann genügt dies für den "link" und eine Klage in den USA wäre zulässig.