19.08.2005

USA: Anhörungen des Antitrust Modernization Committee zum dreifachen Schadensersatz und anderen Themen

USA
Antitrust Modernization Committee
Schadensersatz

https://www.amc.gov
Das Antitrust Modernization Committee wird nach der Sommerpause zwischen dem 21. September und dem 17. November 2005 zu acht Themen seiner Agenda Anhörungen veranstalten, darunter zur Fusionskontrolle (21.9.), zu Wettbewerbsfragen der New Economy (29.9.) und zu den regulierten Industrien (8.11.).

Drei Anhörungen haben bereits stattgefunden: Zu den Schadensersatzansprüchen der mittelbaren Abnehmer (indirect purchasers), zum Robinson-Patman-Act (Abschaffung verschiedener Vorschriften wegen Bedeutungslosigkeit?) und zu den zivilrechtlichen Ansprüchen gegen Kartellanten (civil remedies).

Die letztere Anhörung am 28. Juli 2005 ist auch für europäische Fachleute interessant, denn es geht vor allem um die Frage, ob der obligatorische dreifache Schadensersatz als Folge von Kartellverstößen beibehalten oder modifiziert werden sollte. Bekanntlich hat die Monopolkommission in ihrem Sondergutachten zur 7. GWB-Novelle eine solche Rechtsfolge grundsätzlich auch für Deutschland empfohlen. Auch die Kommission überlegt, wie Privatklagen erleichtert werden können und wird dazu demnächst ein Grünbuch veröffentlichen. Angesichts der allgemeinen Konvergenz zwischen europäischem und amerikanischem Wettbewerbsrecht ist es deshalb auch für die Europäer geboten, die amerikanische Reformdiskussion nicht nur in diesem Punkt zu verfolgen.

In der Anhörung wurden 3 Komplexe erörtert: die Zweckmäßigkeit dreifachen Schadensersatzes, das Verbot einer gesamtschuldnerischen Haftung der Kartellmitglieder (und damit der Wegfall jeder Ausgleichspflicht) sowie der Ausschluss einer Kostenerstattung des unterlegenen Klägers.

Zum Thema Schadensersatz waren fünf Experten. Vier waren dafür: Professor Cavanagh (New York), Professor Lande (Baltimore), Mr. Susman (Anwalt aus Houston) und Mr. David Boies. Einer war dagegen: Mr. Lipsky (Anwalt bei Latham & Watkins). Jeder Teilnehmer hatte zuvor seine Aussagen schriftlich eingereicht (sie sind nun im Internet abrufbar).

Aus den Beiträgen sind folgende Gesichtspunkte festzuhalten:

Wie das AMC diese Einlassungen bewerten wird, ist noch offen. Darüber werden die Mitglieder nach Abschluss aller Anhörungen beraten.