11.03.2005

Kommission prüft Verlängerung der Gruppenfreistellungsverordnung für den Luftverkehr

EU
Europäische Kommission
Luftverkehr

https://www.europa.eu.int/comm/competition

Die Gruppenfreistellungsverordnung 1617/93 vom 25.6.1993 (Amtsblatt L 155 vom 26.6.1993 S. 18) läuft am 30.6.2005 aus. Sie nimmt verschiedene Absprachen unter Fluggesellschaften vom Kartellverbot des Art. 81.1 EU aus: gemeinsame Planung von Flügen und Flugzeugzeiten, gemeinsame Durchführung von Flügen, Konsultationen über die Flugpreise für Passagiere und Fracht sowie über die Zuteilung von Start- und Landerechten (slots), jeweils unter bestimmten Bedingungen.

Am 30.6.2004 hat die Generaldirektion Wettbewerb ein Konsultationspapier (41 Seiten) veröffentlicht und alle Interessenten zu Stellungnahmen eingeladen. Daraufhin gingen 52 Äußerungen ein. Sie sind in ein Diskussionspapier (60 Seiten) eingeflossen, zu dem nun bis zum 2.4.2005 Kommentare abgegeben werden können. Dieser zweite Schritt ist nach Auffassung der Kommission nötig, um einige Bereiche vertiefter zu betrachten, bei denen die Generaldirektion Wettbewerb offensichtlich wettbewerbsrechtliche Probleme sieht. Dies betrifft vor allem die Zusammenarbeit der Fluggesellschaften in den IATA-Passagiertarif-Konferenzen (IATA Passenger Tariff Conferences).

Die Einzelheiten dieser sehr in Detail gehenden Diskussion sind zunächst für die Fluggesellschaften und ihre Kunden wichtig. Darüber hinaus kommen jedoch in den beiden Papieren zahlreiche allgemeine wettbewerbsrechtliche Probleme zur Sprache, die auch für breitere Kreise von Interesse sein könnten. So werden die relevanten Märkte, die verschiedenen Formen der Zusammenarbeit von Fluggesellschaften untereinander und in der IATA und die Preisbildung für die sehr unterschiedlichen Arten von Flugtickets sehr anschaulich beschrieben.