28.09.2005

EU: Konsultationspapier zu staatlichen Innovationsbeihilfen

EU
Europäische Kommission
Innovationsbeihilfen

https://www.europa.eu.int/comm/competition/state_aid/others/action_plan

Die Generaldirektion Wettbewerb arbeitet an neuen Regeln für Innovationsbeihilfen. Sie sollen in einen Gemeinschaftsrahmen für F + E und Innovation einfließen, aber auch in die Leitlinien zum Risikokapital, die Umweltschutzleitlinien und die allgemeine Gruppenfreistellung (wegen eines Wegfalls von Anmeldungen). Die Generaldirektion verfolgt damit den ökonomischen Ansatz auch im Beihilferecht, wie er dem „State Aid Action Plan“ zugrunde liegt, der vor einigen Monaten verkündet worden ist (FIW-Aktuelles 13.6.05).

Mit dem „Konsultationspapier zu staatlichen Innovationsbeihilfen“ hat die Generaldirektion Interessenten zu Stellungnahmen bis zum 21. November 2005 aufgefordert. Nach der Abstimmung mit den Mitgliedstaaten sollen der Gemeinschaftsrahmen F + E und Innovationen und die Leitlinien zum Risikokapital in der ersten Jahreshälfte 2006 verabschiedet werden. In der zweiten Jahreshälfte soll die allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung folgen. Die Umweltschutzleitlinien sind für 2007 vorgesehen.

Bei der Kontrolle staatlicher Innovationsbeihilfen lässt sich die Kommission von einigen Grundprinzipien leiten:

Die Regeln sollen sich dabei nur auf technologische Innovationen beziehen.

Im Einzelnen werden folgende Förderungen geregelt:

In der FAZ vom 22.9.2005 hat Werner Mussler diese Pläne heftig kritisiert („Kroes´ Krücken“): die Feststellung von Marktversagen sei ein Beschäftigungsprogramm für Lobbyisten, Bürokraten und Ökonomen. Frau Kroes lasse ihre Pläne besser in der Schublade.