28.09.2005
EU: Konsultationspapier zu staatlichen Innovationsbeihilfen
EU
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https://www.europa.eu.int/comm/competition/state_aid/others/action_plan |
Die Generaldirektion Wettbewerb arbeitet an neuen Regeln für Innovationsbeihilfen. Sie sollen in einen Gemeinschaftsrahmen für F + E und Innovation einfließen, aber auch in die Leitlinien zum Risikokapital, die Umweltschutzleitlinien und die allgemeine Gruppenfreistellung (wegen eines Wegfalls von Anmeldungen). Die Generaldirektion verfolgt damit den ökonomischen Ansatz auch im Beihilferecht, wie er dem „State Aid Action Plan“ zugrunde liegt, der vor einigen Monaten verkündet worden ist (FIW-Aktuelles 13.6.05).
Mit dem „Konsultationspapier zu staatlichen Innovationsbeihilfen“ hat die Generaldirektion Interessenten zu Stellungnahmen bis zum 21. November 2005 aufgefordert. Nach der Abstimmung mit den Mitgliedstaaten sollen der Gemeinschaftsrahmen F + E und Innovationen und die Leitlinien zum Risikokapital in der ersten Jahreshälfte 2006 verabschiedet werden. In der zweiten Jahreshälfte soll die allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung folgen. Die Umweltschutzleitlinien sind für 2007 vorgesehen.
Bei der Kontrolle staatlicher Innovationsbeihilfen lässt sich die Kommission von einigen Grundprinzipien leiten:
- Es muss ein Marktversagen vorliegen,
- die Beihilfe muss dies korrigieren, einen Anreiz für Innovationen bewirken und für die Lösung des Problems angemessen sein,
- die Wettbewerbsverzerrungen müssen sich in Grenzen halten,
- private Initiativen dürfen nicht verdrängt werden.
Die Regeln sollen sich dabei nur auf technologische Innovationen beziehen.
Im Einzelnen werden folgende Förderungen geregelt:
- Gründung und Expansion neuer innovativer Unternehmen (Kleinunternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern, nicht älter als 5 Jahre, wesentliche Verbesserung durch neue Produkte oder Dienstleistungen), wobei die Beihilfe in einer Abgabenbefreiung oder (kumulativ möglich) in einer finanziellen Beihilfe bestehen kann, die sich in drei Jahren auf 1 Million Euro belaufen darf,
- Förderung von Risikokapitalinvestitionen (Schließung von Kapitalmarktlücken in Ergänzung privater Förderung), wobei geprüft wird, ob die Obergrenzen der auslaufenden Risikokapital-Mitteilung angehoben werden sollten und ob Beihilfen über die Anschubphase hinaus gewährt werden dürfen,
- Förderung der Erprobung und der Minderung von Risiken der Vermarktung innovativer Produkte (Förderung von Pilotprojekten, Prototypen, Marktstudien, technische Anpassung von Produkten, Marketingkosten, Ausbildung),
- Unterstützung von Innovationsmittlern (Formulierung von Projekten, Unternehmensberatung, Büroräume und Datenbanken), wobei Unternehmen einen Gutschein erhalten (200.000 Euro für 3 Jahre), mit dem solche Leistungen bezahlt werden können,
- Förderung von Ausbildung und Mobilität (als KMU-Beihilfen für Personalkosten von Forschern und Ingenieuren, für Mitarbeiterschulung, als Entschädigung für Hochschulen, die Personal an KMU ausleihen),
- Förderung von Kompetenzzentren.