12.06.2005
EU: Kommission stellt Zwischenergebnis einer Sektoruntersuchung bei den Neuen Medien (3 G) vor
EU
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https://www.europa.eu.int/comm/competition |
Am 30. Januar 2004 begann die Generaldirektion Wettbewerb der EU-Kommission mit einer Sektoruntersuchung der Neuen Medien (3 G: dritte Generation der mobilen Kommunikationsnetzwerke). Sie bestand aus zwei Befragungen von Marktteilnehmern (Rechteinhabern, Fernsehanstalten, Mobilfunkunternehmen). Die vorläufigen Ergebnisse hat die Kommission nun am 27. Mai 2005 in Brüssel vorgestellt. Generaldirektor Lowe hat dazu ein einführendes Referat gehalten.
Wie Mr. Lowe hervorhebt, hat die Kommission den 3-G-Sektor ausgewählt, weil er ein hohes Wachstumspotential hat und sich in voller Entwicklung befindet. In dieser Phase geht es darum, dass sich Wettbewerb herausbilden kann.
In einem "Issues Paper" hat die Kommission zusammengefasst, welche Praktiken der Branche sie untersucht hat und was dabei ermittelt werden konnte:
- Für die weitere Entwicklung der 3 G-Netze ist der Zugang zu Rechten an Sportveranstaltungen von überragender Bedeutung, aber dies sind nicht die einzigen Inhalte, denen die Kommission Aufmerksamkeit schenken wird.
- Für die Festlegung des relevanten Marktes ist zu beachten, dass die Substituierbarkeit zwischen den einzelnen Übertragungswegen (TV, Mobilfunk) anscheinend nicht sehr hoch ist. Dies hängt mit dem unterschiedlichen Format und den unterschiedlichen Nutzungen durch die Teilnehmer zusammen (die Befürchtungen der TV-Anstalten sind hier etwas größer als die der anderen Marktteilnehmer).
- Mobilfunkunternehmen haben einen eingeschränkten Zugang zu den wichtigen Inhalten. Schlichte Vertragsverweigerungen sind jedoch selten, während restriktive Vertragsbedingungen oder die Weigerung von TV-Anstalten, gebündelt erworbene Rechte an die Mobilfunker unterzulizenzieren, häufiger vorkommen.
- Die Ausschließlichkeit der Verträge kann dazu führen, dass Mobilfunkunternehmen marktbeherrschende Stellungen erreichen, was anscheinend in einigen Fällen schon eingetreten ist. Hier spielt auch die Vertragsdauer eine wichtige Rolle.
- Wettbewerbsbedenken können auch auftreten, wenn Rechte für alle Plattformen (TV, Internet, Mobilfunk) gebündelt erworben werden, meist von TV-Anstalten, die dadurch eine Funktion des "Gatekeeper" erwerben.
- Auf der anderen Seite ist auch die gebündelte Veräußerung solcher Rechte bedenklich, etwa durch eine Fußball-Liga.
- Werden Lizenzgebühren durch eine Einmalzahlung abgegolten, gibt dies den großen Mobilfunkunternehmen einen Vorsprung, weil sie den Betrag auf eine größere Zahl von Abonnenten verteilen können. Konkrete Bedenken hat die Untersuchung aber nicht ergeben.
- Dürfen nur Ausschnitte aus einer Veranstaltung übertragen werden, so kann auch dies eine Beschränkung sein, doch auch hier hat die Kommission keine spezifischen Beanstandungen.