23.06.2005
EU: Kommission eröffnet Sektoruntersuchungen der Energiewirtschaft und der Banken- und Versicherungswirtschaft
EU
|
https://www.europa.eu.int/comm/competition/antitrust/others |
Die EU-Kommission wird drei Industriezweige auf mögliche Wettbewerbshindernisse untersuchen. Es handelt sich um die Energiewirtschaft (Strom und Gas), die Bankwirtschaft und die Industrieversicherung. Sie ist dazu nach Art. 17 der VO 1/2003 über das Kartellverfahrensrecht berechtigt, die ihr auch die Mittel zur Erzwingung von Auskünften und Informationen zur Verfügung stellt.
Die Sektoren sind ausgewählt worden, weil die Wettbewerbshindernisse in diesen Branchen sich besonders leicht auf andere Bereiche und damit allgemein auf die Wettbewerbsfähigkeit Europas auswirken können. Ein kartellrechtlicher Anfangsverdacht ist mit einer solchen Untersuchung deshalb keineswegs verbunden.