03.08.2005

EU: Beratergruppe EAGCP veröffentlicht Gutachten zur Anwendung von Art. 82 EU

EU
Europäische Kommission
Marktbeherrschung
Art. 82 EU

https://www.europe.eu.int/comm/competition

Die Generaldirektion Wettbewerb überprüft seit mehr als einem Jahr ihre Anwendungspraxis zu Art. 82 EU. Sie hat dazu die Economic Advisory Group for Competition Policy (EAGCP) mit einem Gutachten beauftragt, das jetzt auf der Website veröffentlicht worden ist ("An Ecomomic Approach to Article 82").

EAGCP ist ein Gremium unabhängiger Wissenschaftler, die von der Wettbewerbskommissarin berufen worden sind. Es hat drei Untergruppen für Kartelle, Zusammenschlüsse und Beihilfen gebildet. Das Gutachten hat die Untergruppe Kartelle gefertigt. EAGCP gehören zwei Deutsche an: Professor Martin Hellwig (Bonn, ehemaliger Vorsitzender der Monopolkommission) und Professor Klaus Schmidt (München).

Das Gutachten umfasst 53 Seiten und besteht aus drei Kapiteln: Allgemeine Grundsätze (General Principles), Schädigungen des Wettbewerbs (Competitive Harms) und Konsequenzen für einzelne Praktiken (Implications for Practices).

I. General Principles

II. Competitive Harms

Implications for Practices