19.12.2005

D. Majoras (FTC): State Intervention - A State of Displaced Competition (Vortrag)

Ms. Deborah P. Majoras, die Vorsitzende der Federal Trade Commission, hat am 20. September 2005 auf dem Antitrust Symposium der George Masom Law Review in Washington einen Vortrag über staatliche Wettbewerbsbeschränkungen gehalten, der erst jetzt auf der Website veröffentlicht worden ist.

Ms. Majoras stellt die europäische Situation der amerikanischen gegenüber und erläutert ihren Zuhörern zunächst Art. 86 (Daseinsvorsorge) und 87 FF EU (Beihilferecht). In der EU sind durch Art. 10 EU alle Mitgliedstaaten auf ein System unverfälschten Wettbewerbs verpflichtet. Die engen Ausnahmen werden von der Kommission überwacht. In den USA verhält es sich genau umgekehrt. Die Einzelstaaten haben das Recht, jegliche Tätigkeit von der Anwendung der Kartellgesetze auszunehmen. Der oberste Gerichtshof hat dafür in der Entscheidung Parker vs. Brown (1943) jedoch zwei Voraussetzungen aufgestellt: „clear articulation“ und „active supervision of the regulatory scheme by the state“. Beide Kriterien sind im Laufe der Zeit sehr extensiv gehandhabt worden. Die FTC bemüht sich, durch ihre Entscheidungspraxis wieder für klarere Maßstäbe im Sinne der Rechtsprechung zu sorgen. Ms. Majoras nennt dazu Beispiele:

Der letzte Fall zeigt auch, wie wichtig Überzeugungsarbeit (advocacy) ist, der sich die FTC neben ihrer Entscheidungspraxis auch widmet:

· FTC und DoJ haben im Herbst 2005 Anhörungen zum Maklerwesen durchgeführt (die Materialien sind auf der Website des DoJ abrufbar). Bisher boten die Makler bei Hausverkäufen ein Komplettpaket an, von der Werbung über die Verhandlungen bis zum Abschluss. Jetzt bieten einige Dienstleister nur Teile dieses Pakets an, etwa die Werbung, während es dem Veräußerer selbst überlassen bleibt, mit dem Interessenten zu verhandeln und abzuschließen. Dagegen wehren sich die Maklerverbände. Sie haben einige Einzelstaaten bereits für eine gesetzliche Regelung in ihrem Sinne gewonnen. Die Anhörungen der beiden Wettbewerbsbehörden dienen deshalb auch dazu, diesen Bestrebungen in der Öffentlichkeit entgegenzuwirken.