18.10.2004

Weißbuch der Kommission zur Anwendung der Wettbewerbsregeln auf den Seeverkehr

EU
Europäische Kommission
Seetransport

https://www.europa.eu.int/comm/antitrust

Die EU-Kommission hat am 13. Oktober 2004 ein "Weißbuch zur Überprüfung der VO 4056/86 über die Anwendung der EG-Wettbewerbsregeln auf den Seeverkehr" verabschiedet. Interessenten können dazu bis zum 15. Dezember 2004 Stellung nehmen.

Ziel ist die Aufhebung der Gruppenfreistellungsverordnung 4056/86 und ihre Ersetzung durch andere Instrumente. Damit soll die Sonderstellung beseitigt werden, die der Seeverkehr bisher im System der EU-Wettbewerbsvorschriften eingenommen hat.

Unternehmen der Handelsschifffahrt, die sich in Linienkonferenzen zusammengeschlossen haben, sind heute weitgehend vom Verbot des Artikels 81 EU ausgenommen. Sie können gemeinsame Verschiffungspreise und Verschiffungsbedingungen festlegen, Fahrpläne abstimmen, Fahrtfrequenzen vereinbaren, die vom einzelnen Mitglied angebotene Transportkapazität regulieren und Lademengen und Einnahmen unter den Mitgliedern aufteilen. In anderen Wirtschaftsbereichen wären dies hard-core-Kartelle. Die Regelung hat deshalb nach der Rechtsprechung des EuGH auch "absoluten Ausnahmecharakter".

Die Kommission ist der Ansicht, dass die Grundvoraussetzungen - Garantie von Stabilität und Ermöglichung zuverlässiger Dienste - heute nicht mehr existieren. Zum einen gibt es mehr unabhängige Betreiber außerhalb der Konferenzen, zum anderen sind andere Formen der Zusammenarbeit unter den Reedereien möglich (Konsortien und Allianzen), schließlich gibt es immer mehr (geheime) vertragliche Vereinbarungen zwischen Reedern und Verladern.

In den Anhörungen, die von der Kommission veranstaltet worden sind, hat sich offenbar gezeigt, dass die Freistellungsvoraussetzungen des Artikel 81 Absatz 3 EU nicht mehr gegeben sind.

Die Kommission stellt im Weißbuch folgendes Konzept zur Diskussion: