26.07.2004

USA: DoJ/FTC-Bericht über Wettbewerb im amerikanischen Gesundheitswesen

USA
Department of Justice
Federal Trade Commission
Gesundheitswesen

https://www.usdoj.gov/opa/pr/2004/July/04_at_506.htm
https://www.ftc.gov/opa/2004/07/healthcarerpt.htm (Text; Zusammenfassung)

Die beiden amerikanischen Wettbewerbsbehörden haben einen umfassenden Bericht vorgelegt, der sich mit der Anwendung des Wettbewerbsprinzips auf das Gesundheitswesen beschäftigt: "Improving Health Care - A Dose of Competition". Er beruht auf einer Serie von Anhörungen im Jahre 2003, unabhängigen Studien und Eingaben, die gemeinsam mit dem Bericht selbst im Internet zu finden sind.

Die beiden Fragestellungen lauten: ¨Welche Rolle spielt heute der Wettbewerb im Gesundheitswesen und wie kann sie im Interesse der Konsumentenwohlfahrt vergrößert werden ? Wie sollte das Wettbewerbsrecht eingesetzt werden, um bestehenden und potentiellen Wettbewerb wirksamer zu schützen ?

Auch in den USA steigen die Kosten des Gesundheitssystems. Sie betrugen 2002 1.600 Mrd. $ (14 % des BSP). Davon waren 45 % Staatsausgaben, 40 % Ausgaben der Versicherer und 15 % Ausgaben der Verbraucher. Die Wettbewerbsbehörden sind der Auffassung, dass in diesem System ungenutzte Effizienzreserven stecken, die durch bessere Anwendung des Wettbewerbsprinzips erschlossen werden könnten. Denn was sich auf anderen Feldern der Wirtschaft bewährt hat, müsste auch im Gesundheitswesen bessere Ergebnisse bringen. Allerdings erfordert dies begleitende Maßnahmen, vor allem eine bessere Information der Verbraucher über Preise und Qualitäten von Gesundheitsdienstleistungen und das Setzen der richtigen Anreize. Ein Allheilmittel ist der Wettbewerb dennoch nicht, denn er kann denjenigen keine Mittel verschaffen, die bestimmte Dienstleistungen nicht bezahlen können.

Der Bericht zeigt zahlreiche wettbewerbshemmende Elemente des heutigen Systems auf. Dazu gehört die intensive Regulierung, wobei der Staat gleichzeitig Regulierer (etwa von Preisen) und Nachfrager von Leistungen ist. Bemängelt wird auch die mangelnde Kostendisziplin, denn die Patienten nehmen Leistungen in Anspruch, deren Preis sie nicht zur Kenntnis nehmen, weil ihre Versicherer mit den Leistungserbringern abrechnen. Den Wettbewerb stören auch pauschale Abmachungen zwischen Versicherern und Leistungserbringern, weil dabei gute Leistungen zu wenig belohnt, schlechte zu wenig bestraft werden. Schließlich ist die öffentliche Meinung zu berücksichtigen, die Gesundheitsfürsorge als besonderes Gut ansieht, das nicht völlig den Marktkräften ausgesetzt sein sollte, sondern auch Minderbemittelten zugänglich sein müsse (die Kosten dafür sind dann über Steuern, von den Krankenhäusern oder der Versichertengemeinschaft aufzubringen).

Das Hauptgewicht des Berichts liegt auf den Empfehlungen. Manche befassen sich mit Eigenheiten des amerikanischen Gesundheitssystems. Andere sind allgemeiner Natur: bessere Information der Verbraucher, Anreize für die Versicherer, bessere Leistungen zu niedrigeren Preisen nachzufragen, Senkung der Marktzutrittsschwellen für neue Anbieter (Lizensierung, Anbieter aus anderen Bundesstaaten), Überprüfung der staatlichen Subventionen auf ihre Wirksamkeit.

Das Wettbewerbsrecht muß sich mit der Zusammenarbeit von Ärzten beschäftigen, besonders mit Gemeinschaftsunternehmen, deren Nutzen in einem umfassenden Angebot liegen kann, die aber auch Marktbeherrschung bedeuten können. Die Märkte für Krankenhausleistungen sollten genauer bestimmt werden, und zwar sowohl die Produktmärkte als auch die geografischen Märkte. Dies gilt gerade auch im Zusammenhang mit Fusionen privater Krankenhäuser, die in den vergangen Jahren von den Wettbewerbsbehörden nicht immer mit Erfolg angegriffen worden sind. Beide Wettbewerbsbehörden kündigen an, dass sie sich dem Gesundheitssektor unter verschiedenen Aspekten künftig stärker zuwenden wollen.