29.06.2004

USA: Änderung des Sherman Act - höhere Strafen, eingeschränkter Schadensersatz

Einer Pressemitteilung des amerikanischen Justizministeriums vom 23.06.2004 ist zu entnehmen:

Ein Änderungsgesetz zum Sherman Act ist in Kraft getreten. Der "Antitrust Criminal Penalty Enhancement and Reform Act of 2004" erweitert den Strafrahmen: für Geldstrafen gegen Unternehmen auf 100 Millionen Dollar und gegen Einzelpersonen auf eine Million Dollar. Ferner können gegen Einzelpersonen bis zu 10 Jahre Gefängnis wegen Kartellverstoßes verhängt werden.

Hingegen wird für Zivilverfahren der dreifache Schadensersatz eingeschränkt. Ein Unternehmen, das nicht nur vom Amnestieprogramm Gebrauch gemacht hat, sondern auch mit den privaten Klägern zusammenarbeitet, braucht nur noch den Schaden zu ersetzen, den die Geschädigten tatsächlich erlitten haben (einfacher Schadensersatz).