20.12.2004
Ungerer - European Music Cultures and the Role of Copyright Organization (Vortrag)
EU
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https://www.europa.eu.int/comm/competition |
Herbert Ungerer leitet die Abteilung Medien der Generaldirektion Wettbewerb. Er hat am 5. Oktober 2004 auf einer Konferenz in Den Haag über die Durchsetzung von Urheberrechten und die Rechtewahrnehmung durch Verwertungsgesellschaften referiert (der Vortrag ist erst jetzt ins Internet gestellt worden).
Die EU hat in den vergangenen 10 Jahren den Urheberrechtsschutz durch acht Richtlinien verstärkt. Der Europäische Gerichtshof hat ebenfalls den Wert der Urheberrechte anerkannt, ihn aber gegen die Möglichkeiten wettbewerbsbeschränkender Praktiken abgewogen (Unterscheidung von Bestand und Ausübung der Rechte - Coditel-Entscheidungen).
Mit der Verteilung von Musik für das Internet ist ein neuer Markt entstanden. Territoriale Restriktionen sind hier für die Wahrnehmung der Rechte durch Verwertungsgesellschaften nicht mehr unabdingbar. Diese Unverzichtbarkeit ist aber die einzige Rechtfertigung solcher Einschränkungen (Diskotheken-Entscheidungen der Kommission, besonders der Fall "Lucazeau").
Die Kommission zielt deshalb auf ein europäisches System der Rechtewahrnehmung ab (rights management). Dazu gehören die globale und europaweite Lizensierung und one-stop-shops für Interessenten, allerdings nicht die Zuweisung von Interessenten über eine Wohnsitzklausel an eine einzige Verwertungsgesellschaft, die über ein Netzwerk mit anderen Gesellschaften kooperiert. Deshalb hat die Kommission auch das "Santiago-Abkommen" beanstandet (formelle Beschwerdepunkte).
Herbert Ungerer nennt fünf Eckpunkte für die wettbewerbliche Beurteilung:
- Territorial restrictions must not stand in the way of creating the new regional and global one-stop-shopping arrangements that are required for gaining efficiencies for regional and global rights licensing in the new music markets in the European Union, fundamental for establishing legally operating online systems for music distribution,
- Under competition law, we will look favourably at one-stop-shopping agreements and the related reciprocal agreements between collective rights management systems,
but
- we cannot allow them to perpetuate the monopoly structures oft the past where they are no longer indispensable.
- Rights owners must be able to determine themselves the proper mix between individual rights management and collective management of their music rights.
- Arrangements must not bundle unnecessarily rights management offerings. Individual administration of rights must be allowed to develop. Right owners must be able to use the new digital rights management techniques for individual rights management where they so choose.
Dies alles läuft auf die freie Wahl der Verwertungsgesellschaften hinaus. Nur dies sieht die Kommission als effizientestes Arrangement an.