27.09.2004

Monti: Vortrag über private Rechtsdurchsetzung und die neue FKVO

EU
Europäische Kommission
Private Enforcement
Fusionskontrolle

https://www.europa.eu.int/comm/competition

Wettbewerbskommissar Mario Monti hat am 17. September 2004 in Fiesole auf einer Konferenz der International Bar Association über "Private litigation as a key complement to public enforcement of competition rules and the first conclusions on the implementation of the new Merger Regulation" gesprochen:

Die private Rechtsdurchsetzung ergänzt die Verfolgung von Kartellverstößen durch die Kommission (die scheidende Kommission hat seit Oktober 1999 Geldbußen in einer Gesamthöhe von 4,55 Milliarden Euro verhängt), sorgt für Abschreckung und lenkt mehr Aufmerksamkeit auf die Wettbewerbsregeln.

Ihre Vorteile bestehen in der Entschädigung der Opfer von Kartellverstößen, der von den nationalen Gerichten durchsetzbaren Nichtigkeit von Verträgen, der Verbindung von Schadensersatzansprüchen mit anderen Ansprüchen, der Pflicht der Gerichte zur Entscheidung (die Wettbewerbsbehörden haben hingegen ein Aufgreifermessen) und den besseren Möglichkeiten der Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes.

Die GD Wettbewerb hat zunächst eine Studie bestellt (Ashurst-Studie, vgl. FIW-Aktuelles vom 13.9.2004). Sie zeigt die Unterschiedlichkeit der nationalen Vorschriften und die totale Unterentwicklung der privaten Rechtsdurchsetzung in den Mitgliedstaaten.

Zwei Schritte hat die GD Wettbewerb bereits unternommen. Sie hat ein Programm für die Fortbildung von Richtern entwickelt und eine Datenbank eingerichtet, in der alle Wettbewerbsverfahren in den Mitgliedstaaten dokumentiert werden sollen.

In den Mitgliedstaaten gibt es ebenfalls einige Initiativen: Spezialgericht Competition Appeal Tribunal in Großbritannien, Sammelklage in Schweden für alle Vertragspartner des Schädigers, in Deutschland die 7. GWB-Novelle, in den Niederlanden eine Überprüfung des geltenden Rechts. Eile ist nicht geboten, sondern Sorgfalt, besonders die Abwägung der Vorteile und der Kosten sowie die Vermeidung von Exzessen, die man "in anderen Rechtssystemen" beobachtet.

Die neue Fusionskontrollverordnung hat Verweisungen erleichtert. Der erste Trend ist positiv. In vier Monaten sind 9 Verweisungsanträge auf Übernahme eines Falles durch die Kommission eingegangen (keiner in der anderen Richtung). Bisher sind 2 am Veto von Mitgliedstaaten gescheitert. Forum-Shopping der Unternehmen ist nicht feststellbar, sondern es handelt sich um echte grenzüberschreitende Zusammenschlüsse.

Zum SIEC-Test ist angesichts der kurzen Zeit aus der Praxis noch nichts zu berichten. Der Vorteil besteht in der Annäherung an internationale Standards. Die Furcht vor radikalen Änderungen ist unbegründet, denn die Marktbeherrschung bleibt nach wie vor das wichtigste Kriterium. Im übrigen geht es in den USA wie auch in Europa schon bisher stets um Situationen, wo Marktmacht entsteht oder verstärkt wird. Daran ändert der SIEC-Test nichts.

Auch von den Verfahrensänderungen (Fristverlängerungen) ist noch nichts Endgültiges zu sagen. Die Einrichtung des Chefökonomen hat sich bewährt, die Qualität der Entscheidungen hat zugenommen.