19.04.2004

Makan Delrahim (DoJ): Kartellrechtliche Analyse von Linzenzverträgen in den USA und der EU (Vortrag)

USA
EU
Department of Justice
Lizenzverträge

https://www.usdoj.gov/atr/public/speeches

Mr. Makan Delrahim ist stellvertretender Leiter der Wettbewerbsabteilung im amerikanischen Justizministerium (Deputy Assistant Attorney General, Antitrust Division). Er hat am 1. April 2004 auf der Frühjahrstagung der Antitrust Law Section der American Bar Association in Washington in einem Vortrag die Gemeinsamkeiten und Unterschiede der amerikanischen und europäischen Wettbewerbspolitik in Bezug auf die Lizenzierung gewerblicher Schutzrechte und Urheberrechte beschrieben ("US and EU Approaches to the Antitrust Analysis of Intellectual Property Licensing: Observations from the Enforcement Perspective"):

Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte sind für die wirtschaftliche Entwicklung außerordentlich wichtig. Sie sind Anreize für Innovation (fuel to the fire of ingenuity, Thomas Jefferson). Darüber hinaus sichern sie Exporte hochwertiger Güter in andere Länder ab. Deshalb sind aus amerikanischer Sicht auch die Entwicklungen in anderen Teilen der Welt, besonders in Europa, zu beachten.

In den USA gelten die "Guidelines for the Licensing of Intellectual Property" von 1995. Die EU hat soeben die neue Gruppenfreistellungsverordnung für Technologietransfer-Verträge mit umfangreichen begleitenden Leitlinien erlassen. Beide Regelwerke stimmen darin überein, dass sie einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise (economics effects-based model) folgen.

Delrahim sieht vier Gemeinsamkeiten:

Es gibt aber auch Unterschiede: