15.04.2004

Kommisssion beschließt neue Gruppenfreistellungsverordnung für Technologietransfer-Vereinbarungen

EU
Europäische Kommission
Technologietransfer
Gruppenfreistellungsverordnung

https://www.europa.eu.int/comm/competition

Die Europäische Kommission hat am 7. April 2004 die neue "Verordnung über die Anwendung von Artikel 81 Absatz 3 EG-Vertrag auf Gruppen von Technologietransfer-Vereinbarungen" (TT-GFVO) beschlossen. Sie tritt am 1. Mai 2004 in Kraft und ersetzt die alte Gruppenfreistellungsverordnung 240 / 96 vom 31. Januar 1996. Sie gilt bis zum 30. April 2014 (Artikel 11 VO). Altverträge sind bis zum 31. März 2006 an die neuen Vorschriften anzupassen (Artikel 10 VO).

Die TT-GFVO im Überblick:

Bleiben Verträge innerhalb dieser Anforderungen der VO, befinden sie sich in einem "sicheren Hafen". Kommissar Monti hat mehrfach, auch noch einmal bei der Vorstellung des neuen Textes, eindeutig versichert, dass keine Vermutung besteht, Verträge außerhalb dieses Rahmens seien von vornherein wettbewerbswidrig (etwa bei Überschreitung der Marktanteilsschwellen). Vielmehr müssen die Unternehmen dann im Einzelfall prüfen, ob die Voraussetzungen des Artikel 81 Absatz 3 des EG-Vertrages erfüllt sind. Dies ist eine eigene Prüfung der Parteien, da Verträge nicht mehr bei der Kommission angemeldet werden können (System der Legalausnahme).

Um den Unternehmen diese Einschätzung zu erleichtern, hat die Kommission der VO "Leitlinien zur Anwendung von Artikel 81 Absatz 3 auf Technologietransfer-Vereinbarungen" beigegeben. Auf 77 Seiten wird nicht nur die VO erläutert, sondern es werden allgemeine Hinweise zur wettbewerbsrechtlichen Beurteilung aller Technologietransfer-Verträge gegeben. Hier finden sich auch Ausführungen über die Prüfung von Patentpools durch die Kommission.