23.07.2004

GWB-Novelle: FIW gegen Übernahme des SIEC-Tests in die deutsche Fusionskontrolle

Deutschland
FIW
GWB-Novelle
Fusionskontrolle

Das FIW rät davon ab, das neue Untersagungskriterium der EU-Fusionskontrollverordnung (significant impediment of effective competition - SIEC) im Zuge der Novellierung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen in das deutsche Recht zu übernehmen. Vielmehr soll weiterhin entscheidend sein, ob ein Zusammenschluß eine marktbeherrschende Stellung schafft oder verstärkt.

Dies ist das Ergebnis einer Umfrage des FIW bei seinem Wissenschaftlichem Beirat, dem Vorstand und dem Kuratorium. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit, das für die GWB-Novelle zuständig ist, hatte im Juni 2004 verschiedene Einrichtungen, darunter auch das FIW, um ihre Meinung befragt.

Ausschlaggebend für das Votum war die Furcht vor Rechtsunsicherheit. Es ist noch nicht absehbar, wie das SIEC-Kriterium in der Praxis angewendet werden wird. Ob die europäischen Gerichte die Erklärung der GD Wettbewerb, die Marktbeherrschung bleibe nach wie vor der entscheidende Standard, bestätigen werden, bleibt abzuwarten.

Dieser Gesichtspunkt überwiegt Vorteile wie den Gleichlauf von europäischem und deutschem Recht in Verweisungsfällen oder die Chance, durch deutsche Praxis die Entwicklung des neuen europäischen Begriffes zu beeinflussen.

Es war das erste Mal, dass das BMWA unser Institut offiziell um seinen Standpunkt in einer rechtspolitischen Kontroverse gebeten hat.