01.06.2004

FIW: Bonner Kolloquium und Mitgliederversammlung 2004

Deutschland
FIW
Bonner Kolloquium
Mitgliederversammlung

Das Forschungsinstitut für Wirtschaftsverfassung und Wettbewerb hielt am 26. Mai 2004 in Bonn (Hotel Bristol) seine Mitgliederversammlung ab. Dr. Hans Christoph von Rohr wurde einstimmig für weitere 3 Jahre als Vorsitzender des Vereins bestätigt. Sein Stellvertreter bleibt Dr. Ludolf von Wartenberg, Hauptgeschäftsführer des BDI.

Im Anschluss an die Mitgliederversammlung fand wie üblich das "Bonner Kolloquium" statt, diesmal in Form einer Podiumsdiskussion zur Frage "Was erwarten wir von der 7. GWB-Novelle?".

Ministerialrat Michael Baron, der im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit den Entwurf betreut, schilderte den Zeitplan:

Herr Baron erwähnte einige Änderungen, die sich gegenüber dem allgemein bekannten Referentenentwurf vom Dezember 2003 in den letzten Wochen noch ergeben haben:

Dr. Klaus Gründler, Chefsyndikus der ThyssenKrupp Steel AG, nahm aus der Sicht eines Großunternehmens zu der Novelle Stellung. Grundsätzlich kommt es darauf an, die Handlungsfreiheit der Unternehmen zu erhalten, das Wettbewerbsprinzip zu bewahren, die Rechtssicherheit zu gewährleisten und die Kosten gering zu halten:

Frau Dr. Ellen Braun, Allen & Overy, hielt es für die Beratungspraxis für wichtig, dass das deutsche Recht weitgehend an das europäische angeglichen worden sei und unterhalb der zwischenstaatlichen Auswirkungen Europarecht gilt (mit Ausnahme der Vorschriften über Marktbeherrschung). Wünschenswert sei es, dass die Leitfunktion des deutschen Wettbewerbsrechts gerade in einer vergrößerten EU erhalten bleibt, aber ein bestimmtes Leitbild bei der Novelle wird vermisst. Im Vordergrund sollte ein mehr wirtschaftlicher Ansatz stehen (economic approach).

Die Zusammenarbeit der Kartellbehörden im Europäischen Netzwerk sei nur aus der Sicht der Behörden befriedigend geregelt. Für die Betroffenen ist im Bereich der Information, der Beteiligung, der Rechtsfolgen und des Rechtsschutzes noch manches unklar.

Dr. Peter Klocker, Leiter der Grundsatzabteilung des Bundeskartellamts, bedauerte das verspätete Inkrafttreten der Novelle, wies aber darauf hin, dass immerhin die VO 1/03 jetzt schon geltendes Recht sei:

Es schloss sich eine lebhafte Diskussion an. Zum Untersagungskriterium der Fusionskontrolle kündigte Herr Baron ein Diskussionspapier an, das Vorteile und Nachteile von SIEC-Test und Marktbeherrschungstest darstellen werde. Dazu können die interessierten Kreise Stellung nehmen.