05.05.2004

Daseinsvorsorge: Weißbuch der Kommission vor Verabschiedung

Europäische Kommission
Daseinsvorsorge
Weißbuch

Quelle: BDI

Im Anschluss an ihren Konsultationsbericht zum Grünbuch zur Daseinsvorsorge vom 29. 3. hat die Kommission jetzt ihr angekündigtes Weißbuch erstellt, das sich noch bis zum 12. 5. im internen Abstimmungsprozess befindet.

Der Bericht hatte das Ergebnis der Konsultation noch offen formuliert und sich um eine ausgewogene Zusammenfassung der rund 280 eingegangenen Stellungnahmen bemüht. In ihrem Weißbuch kommt die Kommission nun zu dem erfreulichen Ergebnis, dass derzeit kein Bedürfnis für eine Rahmenrichtlinie für Dienstleistungen von allgemeinem Interesse besteht. Sie behält sich aber vor, 2005 – aber erst nach Inkrafttreten des Europäischen Verfassungsvertrags – das Bedürfnis für einen europaweiten Regulierungsrahmen erneut zu prüfen. Die Definition, Organisation, Finanzierung und Überwachung der Aufgaben der Daseinsvorsorge obliegen damit zunächst weiter den Mitgliedstaaten. Aufgrund ihrer europäischen Dimension bleiben allerdings die sektorspezifischen Regulierungsrahmen (z. B. im Bereich Telekommunikation, Post, Strom und Gas) bestehen.

Konsultationsbericht zum Grünbuch