29.11.2004

Beihilfen: Zwei Wegweiser der Kommission für die Praxis

Die EU-Kommission hat zwei Dokumente veröffentlicht, die den Interessenten die Regeln der Beihilfekontrolle verdeutlichen sollen. Es handelt sich um eine Neuauflage eines "Vademecum: Community Rules on State Aid" (Stand 1.9.2003), die von einem Arbeitsdokument der Kommission "Vademecum: Community Rules on State Aid for Innovation" begleitet wird (Stand 15.11.2004).

Das erste Dokument (26 Seiten) enthält eine Darstellung des Beihilferechts. Es beginnt mit der Erläuterung des Beihilfebegriffs und der Ausnahmen vom Beihilfeverbot, schildert das Verfahren der Notifizierung und Genehmigung von Beihilfen und geht auf die Strukturfonds-Programme der Kommission ein, deren Maßnahmen mit dem Beihilferecht im Einklang stehen müssen. Ein Anhang enthält 10 Merkblätter (fiches), die jeweils auf einer Seite die de-minimis-Regel und die verschiedenen Arten staatlicher Beihilfen darstellen.

Das zweite Dokument (47 Seiten) beschreibt zunächst auf 13 Seiten den Rechtsrahmen für die Förderung von Forschung und Innovation. Dann folgen auf 20 Seiten Fallbeispiele. Am Ende werden in 8 Merkblätter (fiches) wiederum einzelne Fördermaßnahmen erläutert: Förderung des Mittelstandes, R + D, Regionalbeihilfen, Risikokapital, Beschäftigungsbeihilfen, Ausbildungsförderung, Umweltschutz - sämtlich unter dem Gesichtspunkt der Förderung von Forschung und Innovation.