23.06.2003
Sondergutachten der Monopolkommission "Wettbewerbsfragen der Kreislauf- und Abfallwirtschaft"
Deutschland
|
www.monopolkommission.de |
Neben ihren Hauptgutachten, die alle zwei Jahre erstellt werden, fertigt die Monopolkommission zusätzliche Gutachten. Sie kann dazu von der Bundesregierung beauftragt, aber auch nach eigenem Ermessen tätig werden. Von dieser zweiten Möglichkeit (§ 44 Abs. 1 S. 4 GWB) hat die Monopolkommission Gebrauch gemacht und im Juni 2003 ein Sondergutachten „Wettbewerbsfragen der Kreislauf- und Abfallwirtschaft“ vorgelegt (113 Seiten). Sie befasst sich darin mit dem Dualen System Deutschland (DSD) und den Monopolen der kommunalen Entsorgungsträger.
- Zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen zur Rücknahme und Verwertung von Verkaufsverpackungen nach der Verpackungsverordnung bedienen sich Hersteller und Händler fast ausschließlich der DSD AG. Sie besitzt deshalb Marktmacht gegenüber Herstellern und Vertreibern.
- Im Zeichennutzungsvertrag übernimmt DSD die Rücknahme und Verwertungspflichten, wobei die Lizenzgebühren zunächst unabhängig von den anfallenden Entsorgungsleistungen berechnet wurden (Nutzung des „Grünen Punktes“). Die Monopolkommission unterstützt die Vorgaben der Europäischen Kommission, die Änderungen in diesem Bereich verlangt hat.
- Mit den Entsorgungsunternehmen schließt das DSD Leistungsverträge über die Sammlung, den Transport und die Sortierung von Verkaufsverpackungen ab. Die Vergabe dieser Verträge muss künftig durch ein Ausschreibungsverfahren wettbewerbskonform gestaltet werden. Dies hatten Bundeskartellamt und Kommission verlangt. Die Monopolkommission hält dies für richtig.
- Garantieverträge zwischen dem DSD und den Entsorgern regeln die Verwertung des angefallenen Materials. Hier fordert die Monopolkommission die Berücksichtigung zusätzlicher Garantiegeber, besonders bei Glas (bisher bestand nur ein einziger Garantiegeber, an dem die gesamte Branche beteiligt ist).
- Nach Ansicht der Monopolkommission sollte das Flächendeckungsgebot in der Verpackungsverordnung (alternatives duales System muss ein ganzes Bundesland abdecken) aufgelockert werden.
- Im Übrigen plädiert die Monopolkommission für andere Formen der Organisation von Entsorgung und Verwertung neben einem Wettbewerb der dualen Systeme. Sie verweist auf ein in Großbritannien praktiziertes Lizenzmodell, bei dem Hersteller und Händler von den Entsorgern Verwertungslizenzen erwerben. Dadurch würde unter den Entsorgern mehr Wettbewerb entstehen.
- Die kommunale Entsorgung muss nach Meinung der Monopolkommission weiter liberalisiert werden, zunächst die Entsorgung aller Abfälle gewerblicher und industrieller Herkunft, mittelfristig aber auch die Entsorgung der Haushaltsabfälle. Bei den Haushaltsabfällen bietet sich die Ausschreibung von Gebietskonzessionen und die Individualisierung der Vertragsabschlüsse an (Wahl der Haushalte zwischen verschiedenen Entsorgern).