29.04.2003

Reform der Fusionskontrolle im EU-Ministerrat

EU
Ministerrat
Fusionskontrolle

Quelle: BDI Brüssel

Der Verordnungsvorschlag zur Änderung der Fusionskontrollverordnung (NvWR 02, 205) war in der Ratsgruppe bislang viermal Gegenstand kontroverser Beratungen. Besonders umstritten sind der Marktbeherrschungsbegriff und die Zuständigkeitsverteilungen. Eine starke Gruppe von Mitgliedstaaten will aus Gründen der Rechtssicherheit an dem tradierten Dominanztest festhalten, um nicht den durch die EuGH-Rechtssprechung entwickelten Acquis über Bord werfen zu müssen. UK und IRL setzten sich für den von der Kommission vorgeschlagenen Begriff ein, der einem SLC-Test (significant lessening of competition) de facto gleichkommt. Für viele Mitgliedstaaten ist die Testfrage nicht wichtig. Sie könnten mit beiden Definitionen leben. Nachdem die Diskussion über diese beiden sensiblen Punkte zunächst zurückgestellt wurde, befasst sich die Ratsgruppe mit vielen Einzelfragen.

Die kommende italienische Ratspräsidentschaft, die eine Änderung des Marktbeherrschungsbegriffes ebenfalls ablehnt, möchte die Verordnung bis Ende dieses Jahres verabschieden. Sie soll dann zusammen mit der neuen Kartellverfahrensverordnung Nr. 1/2003 am 1.5.2003 in Kraft treten.

UNICE begrüßt die Einführung eines Vorverfahrens zur Klärung der Zuständigkeiten. Sie befürchtet aber, dass es durch die geplante Erleichterung der Verweisungsvoraussetzungen zu mehr Verweisungen an die MS kommen wird. Dies kann zu inkonsistenten Entscheidungen und zu größerer Rechtsunsicherheit führen und sei deshalb nicht sinnvoll. Weitere Vorbehalte: