26.05.2003
Philip Lowe: Vortrag über die liberalisierten Energiemärkte
EU
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www.europe.eu.int/comm/competition |
Philip Lowe, Generaldirektor der GD Wettbewerb, hat am 13. Mai 2003 vor der Mentor Group in Brüssel über die Energiemärkte referiert ("Applying EU Competition Law to the Newly Liberalised Energy Markets"):
- Um Marktstrukturen zu schaffen, die vollen Wettbewerb zulassen, müssen drei Bedingungen erfüllt sein: eine Versorgungsstruktur, die den Wettbewerb der Lieferanten ermöglicht, der Zugang zu den Durchleitungsnetzen und die Möglichkeit der Verbraucher, den Lieferanten zu wechseln. Die beiden ersten Bedingungen sind für die Kommission derzeit vorrangig.
- Der Wettbewerb der Lieferanten muss sowohl im Strommarkt als auch im Gasmarkt sichergestellt werden. Die Kommission untersucht dabei vor allem vertragliche Arrangements, die diesen Wettbewerb gefährden können: horizontale Vereinbarungen wie gemeinsames Marketing der Lieferanten oder vertikale Vereinbarungen wie territoriale Lieferbeschränkungen oder Beschränkungen der Energienutzung, die es den Weiterverteilern erschweren, die gelieferte Energie weiterzuverkaufen.
- Als Beispiel für Wettbewerbsbeschränkungen dient der Fall "DONG" (Dänischer Gaslieferant/DUC (Danish Underground Consortium), bei dem gemeinsames Marketing nach Ansicht der Kommission wettbewerbsschädlich war, aber auch vertikale Restriktionen eine Rolle spielten. Alle Abmachungen sind inzwischen geändert worden.
- Als Beispiel für einen Zusammenschluss wird der Erwerb der Energie Baden-Württemberg (EnBW) durch Electricité de France (EDF) behandelt (Freigabe gegen Auflagen, die zum Ausgleich zusätzlichen Wettbewerb schaffen sollen).
- Schließlich kann die Liberalisierung auch durch Beihilfen bedroht werden. Electricité de France wird wiederum als Exempel angeführt (unbeschränkte Bürgschaft des französischen Staates für das Unternehmen seit 1946). Im April 2003 hat die Kommission ein Verfahren eingeleitet.
- Beim Netzzugang werden Probleme des Durchleitungsentgelts behandelt und als Beispiel die deutsche Verbändevereinbarung Strom und die Beanstandung der "T-Komponente" durch die Kommission erwähnt. Dadurch wäre um Deutschland eine Zugangsbarriere errichtet worden.
- Auch die Verweigerung der Durchleitung beschäftigt die Kommission. Beispiel ist hier die Lösung, die von der Kommission mit Thyssengas und Gasunie erreicht worden ist, um der Firma Marathon (US-Tochterunternehmen) die Durchleitung norwegischen Erdgases zu sichern.