17.11.2003
Monti: Recent Developments in Air Transport Law and Policy
EU
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https://www.europa.eu.int/comm/competition |
Wettbewerbskommissar Mario Monti hat in einem Vortrag auf der 25. Jahreskonferenz der European Air Law Association am 6. November 2003 in Brüssel die Politik der Europäischen Kommission auf dem Gebiet des Luftverkehrs erläutert:
- Die Kommission strebt größere Befugnisse an, um das Wettbewerbsrecht (Artikel 81, 82 EUV) auch im Luftverkehr durchsetzen zu können. Der Ministerrat diskutiert gegenwärtig einen Vorschlag der Kommission, die VO 1/2003 über das Kartellverfahren auch auf den Luftverkehr auszudehnen. Monti hofft, dass diese Maßnahme bis zum 1. Mai 2004, dem Beitritt der neuen Mitglieder, verabschiedet werden kann.
- Dies würde auch die Position der Kommission in den Verhandlungen mit den USA über eine "Open Aviation Area" EU/USA stärken. Ziel ist es, die Liberalisierung des Wirtschaftszweiges durch eine abgestimmte Wettbewerbspolitik voranzubringen. An gemeinsame sektorspezifische Regeln ist dabei nicht gedacht, aber die Wettbewerbsbehörden sollen in die Lage versetzt werden, besser miteinander zu kooperieren. Die Kommission hat durch die "Open-Sky"-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom November 2002 die Möglichkeit erhalten, diese Verhandlungen zu führen.
- In der Fusionskontrolle wird sich die Kommission bei der Beurteilung von Allianzen nicht nur von den Marktanteilen der Partner leiten lassen, sondern auch verstärkt darauf achten, dass der Marktzutritt Dritter möglich bleibt. Damit richtet sich der Blick auf Hindernisse durch Gesetze der Mitgliedstaaten, die Zuteilung von Start- und Landerechten (slots), Netzwerkeffekte durch Bonusprogramme und möglichen Preismissbrauch. Monti bezeichnet es als bedeutenden Präzedenzfall, dass die Allianz Lufthansa/Austrian Airlines nur freigegeben worden war, soweit auf bestimmten Routen ein Marktzutritt Dritter tatsächlich erfolgt.
- Die Zusammenarbeit der Fluggesellschaften unter dem Dach der IATA wird zunehmend infrage gestellt, auch von der Kommission. Die Freistellungsverordnung 1617/93 stellt bestimmte Konsultationen vom Kartellverbot frei, so über Passagierpreise oder die Zuteilung von Slots. Ob die Freistellung über Juni 2005 hinaus verlängert wird, hängt von dem Material ab, das die Kommission zwecks Prüfung der Notwendigkeit von den Fluggesellschaften angefordert hat.