03.03.2003

Kommission: Neue Freistellungsverordnung für die Versicherungswirtschaft

EU
Kommission
Versicherungswirtschaft
Gruppenfreistellungsverordnung

www.europa.eu.int/comm/competition
Die Europäische Kommission hat am 27. Februar 2003 die Verordnung 358/2003 über die Anwendung von Artikel 81 Abs. 3 EG-Vertrag auf Gruppen von Vereinbarungen, Beschlüssen und aufeinander abgestimmten Verhaltensweisen im Versicherungssektor beschlossen. Sie wird bis zum 31. März 2010 gelten. Die alte Verordnung VO 3932/92 aus dem Jahr 1992 läuft Ende März 2003 aus.

Gegenstand der neuen Gruppenfreistellungsverordnung sind verschiedene Formen der Zusammenarbeit von Versicherungsunternehmen: