20.10.2003

Herbert Ungerer: Commercialising Sport (Vortrag)

EU
Europäische Kommission
Fernsehen
Sport

https://www.europa.eu.int/comm/competition

Herbert Ungerer, Abteilungsleiter Medien in der Generaldirektion Wettbewerb, hat am 2. Oktober 2003 in Barcelona einen Vortrag gehalten, in dem er die Probleme der Vermarktung von Sportrechten erläuterte:

Wegen des großen Publikuminteresses an Sportübertragungen, wie Fußball und Autorennen, sind die Fernsehanstalten am Erwerb von Übertragungsrechten höchst interessiert. Die Sportvereine und Sportverbände beziehen ihrerseits mittlerweile 30 % und mehr ihres Einkommens aus der Veräußerung solcher Rechte. Dies muss mit den Wettbewerbsregeln konform sein, denn Sport - so groß seine soziale Bedeutung auch ist - darf sich nicht wettbewerbsbeschränkender Praktiken bedienen.

Die Kommission ist deshalb wachsam, dass Übertragungsrechte nicht in der Hand eines einzigen Anbieters vereinigt werden (pooling of rights/exclusivity) und ein einziger Erwerber nicht andere Nachfrager von diesem attraktiven Markt ausschließt (single buyer). Dabei können Anbieter und Nachfrager auch in Gruppen auftreten (joint selling and purchasing). Eine Rolle spielt dabei ferner die Dauer der Verträge, der Umfang der Rechteeinräumung und der Einschluss der Rechte für die neuen Medien Internet und UMTS.

Die Kommission hat im Fall "UEFA Champions League" vom 23. Juli 2003 eine Grundsatzentscheidung getroffen. Sie verlangt darin Folgendes:

Daraus ergibt sich folgende Checkliste:

Dies sind notwendige Bedingungen, die im Einzelfall allerdings nicht ausreichen können, etwa wenn auf der Käuferseite eine Konzentration auftritt, die andere Käufer ausschließt (Gegenstand des Verfahrens Premier League/BSkyB). Deshalb: