27.10.2003
30. Kartellkonferenz der Fordham University (23./24. Oktober 2003)
USA
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https://www.fordhamantitrust.com |
Die 30. Kartellkonferenz der Fordham University in New York war mit etwa 400 Teilnehmern aus 30 Ländern wiederum sehr gut besucht. Themen waren die internationale Verfolgung von Kartellen, der Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung, die europäische Wettbewerbspolitik und die WTO-Verhandlungen über Handel und Wettbewerb.
Für die europäischen Teilnehmer waren die Beiträge von Kommissar Monti und Generaldirektor Lowe besonders interessant. Einige Neuigkeiten wurden mitgeteilt:
- Zum Entwurf der Gruppenfreistellungsverordnung für Technologietransferverträge werden die interessierten Kreise angehört. Ein Datum steht aber noch nicht fest.
- Die Kommission hat eine Umfrage bei den Mitgliedstaaten nach den Erfahrungen der nationalen Gerichte mit der Anwendung von Artikel 81, 82 EUV eingeleitet.
- Die Kommission ist damit befasst, ihre eigene Praxis zu Artikel 82 EUV zu untersuchen und zu bewerten, um zu einer wirksameren und transparenteren Handhabung zu gelangen. Dies geschieht zunächst intern, doch werden die interessierten Kreise zu einem abschließenden Bericht konsultiert. Ein Zeitpunkt wurde nicht genannt.
- Zum Kriterium der Marktbeherrschung in der Fusionskontrolle bemerkte Kommissar Monti, dass es noch keine Entscheidung über den Wortlaut von Artikel 2 Abs. 2 FKVO gebe. Man wolle aber erreichen, dass alle wettbewerbswidrigen Zusammenschlüsse erfasst werden können, auch diejenigen, die nur unilaterale Effekte auslösen. Der allgemeine Standard der Beurteilung soll aber auf keinen Fall abgesenkt werden. Auch die Rechtsprechung soll durch einen neuen Wortlaut nicht obsolet werden.