04.11.2002
USA und EU verkünden gemeinsame "best practices"-Leitlinien für die Fusionskontrolle
USA
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https://www.usdoj.gov/atr/public/international/docs/200405.htm |
Die „best practices“ sind von einer gemeinsamen Arbeitsgruppe von Mitarbeitern der drei Institutionen (Department of Justice, Federal Trade Commission und Europäische Union) erarbeitet worden. Die Arbeitsgruppe hat dabei die unterschiedlichen Fusionskontrollverfahren der verschiedenen Behörden im Einzelnen untersucht. Im nächsten Jahr will die Arbeitsgruppe eine Bewertung von Effizienzgesichtspunkten und Auswirkungen auf den Wettbewerb in oligopolistischen Märkten untersuchen.
Nach Aussage von Mr. Charles James, Assistant Attorney General der Antitrust Division des Department of Justice (DoJ), dienen diese Leitlinien dem gemeinsamen Interesse von Verbrauchern und Unternehmen und vervollständigen die Reformen, die die USA im letzten Herbst initiiert haben. Durch das Inkrafttreten der Leitlinien - so Mr. James - erhöhe sich die Transparenz und würden wichtige Hilfestellungen für alle Beteiligten geschaffen.
Die best practices sind unter oben angegebener Quelle abrufbar und sehen bei der praktischen Zusammenarbeit zwischen den Behörden u.a. Folgendes vor:
- Für eine effiziente Zusammenarbeit sollten die Untersuchungszeiträume möglichst parallel liegen, und die Behörden sollten sich über die zeitlichen Rahmenbedingungen stets austauschen.
- Den fusionierenden Unternehmen sollte die Möglichkeit gegeben werden, alsbald nach Ankündigung des Vorhabens mit den EU- und US-Behörden gemeinsam verbindliche Zeitschienen und Fristen festzulegen.
- In bedeutsameren Angelegenheiten, die in die zwei Jurisdiktionen fallen, sollten die Behörden aktiv zusammenarbeiten und sich gegenseitig über den Verlauf der Untersuchungen und über den jeweiligen Untersuchungsgegenstand (z.B. die Marktdefinition, Effizienzen, ökonomische Theorien, die Beweislage, Abhilfemaßnahmen, Fallstudien etc.) regelmäßig informieren.
- Die Behörden sollten daraufhin wirken, dass die Parteien Vertraulichkeitsbeschränkungen aufheben, damit sich die Behörden untereinander besser austauschen und zu einvernehmlichen Ergebnissen gelangen können.
- Die untersuchenden Behörden werden sich frühzeitig über die Fusionsvorhaben informieren, die in die Jurisdiktion der jeweils anderen Behörde fallen. Es sollen spezielle Kontaktpersonen benannt, Konferenzzeitpläne erstellt und die Möglichkeiten, die Untersuchungen und den Informationsaustausch zu koordinieren, geprüft werden. Auch sollen Konsultationen auf einer regelmäßigen Basis stattfinden.
- Die Behörden sollen auf die Parteien einwirken, angebotene Abhilfemaßnahmen gegenseitig zeitlich und inhaltlich zu koordinieren, damit das Risiko inkonsistenter Ergebnisse und anschließender Schwierigkeiten bei der Umsetzung verringert wird.
- Abhilfemaßnahmen, die von den Parteien angeboten werden, sollten der anderen Behörde mitgeteilt werden, sofern sie Einfluss auf die von der anderen Behörde vorgenommene Untersuchung haben. Die Behörden sollten die Vorschläge der Parteien möglichst untereinander austauschen, kommentieren und gemeinsame Anhörungen mit den Parteien, Käufern und Treuhändern abhalten.