01.10.2002

Neue VO 17 im Dezember 2002?

EU
Kommission
Kartellverfahrensrecht
VO 17

Quelle: FIW, BDI 


In Brüssel rechnet man mit einer Verabschiedung der neuen Verordnung über das Kartellverfahrensrecht noch im Jahr 2002. Dies wurde bei der Informationsveranstaltung des FIW am 26. September 2002 in Brüssel bekannt. Danach werden Regierungsvertreter Mitte Oktober noch einmal über strittige Fragen beraten. Mitte Dezember soll dann der Ministerrat die Verordnung verabschieden. Mit einer Übergangsfrist von einem Jahr ist zu rechnen. In der Hauptsache wird derzeit noch um die Art. 4 Abs. 2, Art. 16, Art. 28 des Verordnungsentwurfs (VO-E) und um die Ermittlungs- und Eingriffsbefugnisse der Kommission gestritten.

Neu ist die Fassung von Art. 3 VO-E. Danach gilt der Vorrang des Gemeinschaftsrechts im Rahmen von Art. 81 nicht mehr uneingeschränkt. F hat durchgesetzt, dass auch bei 81 EGV strengeres nationales Recht angewendet werden kann, wenn nationale Gesetze unlautere Handelspraktiken sanktionieren, die nicht überwiegend den Wettbewerbsschutz zur Zielrichtung haben.

Den Anliegen der Unternehmen nach mehr Rechtssicherheit und einer stärkeren Verankerung des „One-Stop-Shop-Prinzips“ ist auch im letzten Entwurf nicht wesentlich Rechnung getragen worden (vgl. Stellungnahme des BDI vom 19.1.2001, abrufbar unter www.bdi-online.de, Publikationen, Abteilung Recht). Rechtsstaalich nach wie vor bedenklich sind die weiten Ermittlungs- und Eingriffsbefugnisse der EU-Kommission.

Der Bundesverband der Deutschen Industrie hat noch einmal ausführlilch zu den Ermittlungs- und Eingriffsbefugnissen der Kommission Stellung genommen (abrufbar unter www.bdi-online.de - Publikationen, Abteilung Recht):