19.08.2002

Europäische Kommission: Standard-Formulare für Veräußerungszusagen in der Fusionskontrolle

Die Generaldirektion Wettbewerb hat zwei Standardmodelle für Veräußerungszusagen und für die Beauftragung von Treuhändern entworfen. Interessenten können dazu bis Ende September 2002 Stellungnahmen abgeben.

Zusammenschlüsse können mitunter nur genehmigt werden, wenn eine Partei oder beide Parteien zusagen, Unternehmensteile zu veräußern und auf diese Weise die Bedenken gegen die Entstehung oder Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung ausräumen. Da der Zeitplan der europäischen Fusionskontrolle gesetzlich vorgegeben und sehr eng ist, könnte es den Beteiligten eine Hilfe sein, wenn sie in der kritischen Phase der Prüfung eines Zusammenschlusses möglichst wenig Zeit mit Formalitäten verbringen müssen und sich statt dessen auf die Sache selbst konzentrieren können. Dies ist der Hintergrund für die Initiative der Kommission.


Die vorgeschlagenen Standardformulierungen für Veräußerungszusagen enthalten im wesentlichen Bestimmungen zu folgenden Punkten:
Die Standardklauseln sollen "best practice" wiedergeben. Sie sind nicht bindend, doch werden die Unternehmen gut beraten sein, sich an den Rahmen, der einmal etabliert ist, zu halten. Deshalb sollten sich Unternehmen und Anwälte der Mühe unterziehen, die Entwürfe der Kommission innerhalb der gesetzten Frist zu kommentieren.