02.07.2002

Entwurf einer überarbeiteten Gruppenfreistellungsverordnung

EU
Kommission
Versicherungswirtschaft

www.europa.eu.int/comm/competition
Die Europäische Kommission hat den Entwurf einer geänderten Gruppenfreistellungsverordnung für die Versicherungswirtschaft veröffentlicht und bittet um Stellungnahmen bis Ende September 2002. Derzeit gilt noch die Gruppenfreistellungsverordnung 3932/92 vom 21. Dezember 1992, die jedoch am 31. März 2003 auslaufen wird.

Der Entwurf beruht auf einem Bericht der Kommission über die Anwendung der Gruppenfreistellungsverordnung vom 12. Mai 1999 und einer Anhörung der betroffenen Kreise am 28. Juni 2000.

Es soll die Zusammenarbeit der Versicherungsunternehmen untereinander und mit ihren Verbänden in folgenden Bereichen geregelt werden:



Informationen über Angebotspreise sind stets ein kartellrechtlich besonders sensibler Bereich. Deshalb knüpft die Freistellung der Veröffentlichung von Nettoprämien (Durchschnittskosten für die Deckung eines Risikos unter Ausschluss der Verwaltungs- und Betriebskosten, der Steuern und Abgaben, der Investitionserlöse und der erwarteten Gewinne) an besondere Bedingungen an:


Die Kommission will auf diese Weise erreichen, dass kleine Unternehmen, die selbst über zu wenig Datenmaterial verfügen, im Wettbewerb mit größeren Gesellschaften mithalten können, dass für neue Anbieter der Marktzutritt leichter wird und dass dadurch letztlich auch der Verbraucher von einem solchen Austausch profitiert.