11.06.2015
Wettbewerbsbericht 2014 der Europäischen Kommission veröffentlicht
EU
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Bericht: https://ec.europa.eu/competition/publications/annual_report/2014/part1_de.pdf
Arbeitspapier: https://ec.europa.eu/competition/publications/annual_report/2014/part2_en.pdf
Am 4. Juni 2015 hat die EU-Kommission ihren jährlichen Wettbewerbsbericht sowie ein begleitendes ausführliches Arbeitspapier veröffentlicht. Der Bericht enthält einen kurzen Überblick über die Schwerpunkte der Tätigkeit der Generaldirektion Wettbewerb im Jahr 2014, während das Arbeitspapier näher auf die eigentlichen Kernbereiche eingeht.
Wettbewerbsbericht:
Im Jahr 2014 beschäftigte sich die Kommission mit der Schaffung eines digitalen Binnenmarkts, der Energiepolitik, den Finanzdienstleistungen, der Industriepolitik und der Bekämpfung der Steuerhinterziehung.
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Die Kommission betonte im Zusammenhang mit der Schaffung eines digitalen Binnenmarkts die Bedeutung der Wettbewerbspolitik bei der Gewährleistung fairer und gerechter Wettbewerbsbedingungen in der digitalen Industrie. Ferner machte sie Angaben zur beihilferechtlichen Prüfung des staatlich geförderten Ausbaus von Breitbandnetzen, zu wettbewerbspolitischen Maßnahmen bezüglich Online-Diensten und intelligenten Mobilgeräten, zur Durchsetzung von standardessentiellen Patenten sowie zur Verabschiedung der neuen Technologietransfer-Gruppenfreistellungsverordnung.
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Im Energiesektor waren die neuen Leitlinien für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen (EEAG) und die neue Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung, die verschiedene Kategorien von Umweltschutz- und Energiebeihilfen von einer beihilferechtlichen Genehmigung durch die Kommission ausnimmt, im Beihilferecht als regulatorische Maßnahmen maßgeblich.
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In der Industriepolitik beabsichtigte die Kommission, Wachstum und globale Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen durch den gezielten Einsatz öffentlicher Mittel zu fördern. In diesem Zusammenhang kamen den neuen Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Förderung von Risikofinanzierungen sowie dem Beihilferahmen für Forschung, Entwicklung und Innovation Bedeutung zu. Schließlich wurde für die Finanzierung grenzüberschreitender Großprojekte die Mitteilung über wichtige Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse veröffentlicht.
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Ein neuer Schwerpunkt bildete die Strategie gegen Steuervermeidung und Steuerhinterziehung. Seit 2014 prüft die Kommission die Vereinbarkeit bestimmter Steuerpraktiken multinationaler Konzerne im Rahmen aggressiver Steuerplanung mit dem Binnenmarkt (vgl. hierzu FIW-Bereich vom 19.01.2015).
Arbeitspapier:
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Staatliche Beihilfen: 2014 traf die Kommission 90 endgültige Entscheidungen zu staatlichen Beihilfen. Bis zum 31. Dezember 2014 zogen die EU-Staaten nach Prüfung der Kommission zudem illegale staatliche Beihilfen in Höhe von 301 Mio. Euro wieder ein. Außerdem hat die Reform des Beihilferechtes (“State Aid Modernisation”) ihren Abschluss gefunden. Nach Angaben der Kommission werden 88 % der Beihilfen inzwischen über genehmigte oder freigestellte Beihilferegelungen gewährt.
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Kartellrecht: 2014 prüfte die Kommission 16 Kartellfälle. In zehn Kartellfällen entschied die Kommission (davon acht Vergleichsfälle) und verhängte insgesamt Kartellstrafen in Höhe von fast 1,7 Mrd. Euro. In den Zeitraum 2014 fielen die Verabschiedung der neuen Technologietransfer-Gruppenfreistellungsverordnung, die Überarbeitung der De-minimis Verordnung sowie die Einigung zur Richtlinie über Schadensersatzklagen im Wettbewerbsrecht. Die Kommission hat zudem eine Untersuchung ihrer Verfahrensregeln zur Akteneinsicht und zur Behandlung von Beschwerden eingeleitet. Das Arbeitspapier enthält einen Überblick über die Kommissionsentscheidungen sowie über relevante Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes im Jahr 2014.
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Fusionskontrolle: Die Anzahl der Fusionsanmeldungen ist 2014 im Vergleich zu den Vorjahren gestiegen. Insgesamt gab es 338 Anmeldungen, darunter 35 Verweisungen von Mitgliedstaaten. Die Kommission traf 300 Fusionskontrollentscheidungen. In 20 Fällen musste eine eingehende Prüfung (Phase 2) durchgeführt werden. Eine Untersagung wurde nicht ausgesprochen. Die Veröffentlichung des Weißbuchs "Towards more effective EU merger control", in dem insbesondere Änderungen im Verweisungssystem sowie die Prüfung des Erwerbs nichtkontrollierender Minderheitsbeteiligungen zur Diskussion gestellt wurden, fiel ebenfalls in diesen Zeitraum. Seit Inkrafttreten der Regelungen zum vereinfachten Verfahren in der Fusionskontrolle seien fast 70 % der 2014 Anmeldungen mit Hilfe dieses Verfahrens abgewickelt worden.
Das Arbeitspapier berichtet ferner über die Zusammenarbeit im European Competition Network (ECN) und die internationale Kooperation und geht auf Wettbewerbsentwicklungen in ausgewählten Branchen ein.