28.09.2015

Vestager zu Untersuchungen zu Steuervorentscheidungen auf sämtliche Mitgliedstaaten

EU
Kommission
Beihilfenpolitik
Steuervorentscheidungen
Vestager

https://europa.eu/rapid/press-release_MEX-15-5669_en.htm

Am 17. September 2015 hatten sich Kommissionspräsident Juncker und die Kommissare Moscovici und Vestager in der gemeinsamen Sitzung des ECON und des Sonderausschusses TAXE des Europäischen Parlaments zur Steuerpolitik der Kommission geäußert. Wettbewerbskommissarin Vestager gab speziell Auskunft zur seitens der EU-Kommission eingeleiteten beihilferechtlichen Untersuchung von Steuervorbescheiden. Live Streaming war hier ersichtlich: https://ec.europa.eu/avservices/ebs/live.cfm?page=2

Hintergrund:

Die EU-Kommission hatte am 17. Dezember 2014 mitgeteilt, dass sie ihr beihilferechtliches Auskunftsersuchen zu Steuerentscheiden auf alle Mitgliedstaaten ausgeweitet habe. Sie will insbesondere von den Mitgliedstaaten wissen, ob diese verbindliche Steuerentscheide (so genannte "tax rulings") erteilen. Die Mitgliedstaaten sind aufgefordert worden, Informationen über ihre Steuerentscheide zu erteilen und gegebenenfalls eine Liste aller Unternehmen, die zwischen 2010 bis 2013 einen Steuerentscheid erhalten haben, bereitzustellen. Die Kommission hatte bereits im Juni 2013 einige Mitgliedstaaten um ähnliche Informationen über Steuerentscheide gebeten.

Darüber hinaus hatte die Kommission auf der Grundlage des Beihilfenrechts im Juni 2014 das förmliche Prüfverfahren in drei Fällen eingeleitet: Apple in Irland, Starbucks in den Niederlanden und Fiat Finance & Trade in Luxemburg. Im Oktober 2014 hatte die Kommission ein weiteres Verfahren in Bezug auf Amazon in Luxemburg eingeleitet. Es wird geprüft, ob die Mitgliedstaaten diesen Unternehmen mit der Erteilung verbindlicher Steuerauskünfte einen selektiven Vorteil gewährt haben.

Das Auskunftsersuchen erstreckte sich in Folge auch auf Deutschland. In Deutschland können gemäß § 89 Abs. 2 Satz 1 AO die Finanzämter und das Bundeszentralamt für Steuern auf Antrag verbindliche Auskünfte über die steuerliche Beurteilung von genau bestimmten, noch nicht verwirklichten Sachverhalten erteilen, wenn daran im Hinblick auf die erheblichen steuerlichen Auswirkungen ein besonderes Interesse besteht.

Aussagen von Frau Vestager:

Vestager bezog sich auf die Auskunftsersuchen zu Steuervorbescheiden in allen Mitgliedstaaten: Nachdem mehrere Mitgliedstaaten die Auskunftsersuchen nicht ausreichend beantwortet hätten, habe die Kommission Bußgelder erlassen. Inzwischen seien sämtliche Informationen eingegangen und würden ausgewertet. Nach erster Analyse gebe es in einigen Mitgliedstaaten Regelungen zu Steuervorbescheiden, die zwar den Empfehlungen der OECD entsprächen, aber dennoch den Wettbewerb behinderten. Hier seien weitere Untersuchungen erforderlich. Die laufenden Beihilfeverfahren gegen einzelne Unternehmen (z. B. Amazon, Fiat) würden weiter geführt und sollten so schnell wie möglich beendet werden; ein Entscheidungsdatum sei noch nicht in Aussicht gestellt.

Die Kommission plane eine Orientierungshilfe für Mitgliedstaaten und Unternehmen zu veröffentlichen, um für die Marktteilnehmer zur Klärung der beihilferechtlichen Zulässigkeit von Steuervorbescheiden beizutragen. Allerdings warte sie zunächst die Fallentscheidungen ab und müsse auch noch prüfen, in welcher Form (Leitlinien o.ä.) die Orientierungshilfe erfolgen solle.