13.08.2021

USA: Biden unterzeichnet Regierungserlass zur Förderung des Wettbewerbs

USA
Biden Administration
Executive Order
Wettbewerbspolitik
Kartellrecht

Regierungserlass: Executive Order on Promoting Competition in the American Economy | The White House

Fact Sheet: FACT SHEET: Executive Order on Promoting Competition in the American Economy | The White House 

Presseberichte (pars pro toto:

Biden's Executive Order on Competition: A Quick Rundown - The New York Times (nytimes.com)

Biden signs sweeping executive order that targets Big Tech and aims to push competition in US economy - CNNPolitics

Biden issues sweeping executive order on economic competitiveness - The Washington Post 

Am 9. Juli 2021 hat der U.S.-amerikanische Präsident Biden den weitreichenden Regierungsserlass 14036 („Executive Order“, „EO“) „Promoting Competition in the American Economy“ (Förderung des Wettbewerbs in der amerikanischen Wirtschaft) unterzeichnet. Die EO umfasst 72 Initiativen von mehr als einem Dutzend Bundesbehörden mit dem Ziel, einen fairen Wettbewerb in der gesamten Wirtschaft wiederherzustellen. 

Der Erlass leitet einen grundlegenden Wandel in der bundesstaatlichen Wettbewerbspolitik ein und soll der als unzureichend empfundenen Durchsetzung der Kartellgesetze entgegenwirken. Er setzt eine Reihe von Überprüfungen und Gesetzesinitiativen in Gang, die darauf abzielen, bestehende Kartellgesetze und andere Gesetze, die sich auf den Wettbewerb auswirken können, zu überprüfen, übermäßige Konzentrationstendenzen und den Missbrauch von Marktmacht zu bekämpfen, insbesondere in Bezug auf Arbeitsmärkte, Agrarmärkte, Internetplattformen, Märkte im Gesundheitswesen, Reparaturmärkte und US-Märkte, die direkt von ausländischen Kartellaktivitäten betroffen sind. 

Mit dem Erlass wird auch ein neuer Wettbewerbsrat des Weißen Hauses eingerichtet, dem vor allem eine Koordinierungsaufgabe zukommt. Seine Mitglieder sind der Finanzminister (Secretary of the Treasury), der Verteidigungsminister, der Generalstaatsanwalt, der Landwirtschaftsminister, der Handelsminister, der Arbeitsminister, der Minister für Gesundheit und Soziale Dienste, der Verkehrsminister und der Leiter des Amtes für Information und Regulierungsangelegenheiten. 

Die EO legt keine unmittelbaren Anforderungen oder Verbote für Unternehen fest, sondern fordert von den Bundesbehörden ein rasches Handeln, um Richtlinien festzulegen und Änderungen zur Umsetzung der EO vorzuschlagen. Der Erlasse sieht eine Reihe von Fristen vor, innerhalb derer die einzelnen Behörden Leitlinien ausarbeiten oder dem Wettbewerbsrat des Weißen Hauses Berichte über den Wettbewerb auf bestimmten Märkten vorlegen müssen. Der Erlass besteht aus den folgenden sechs Abschnitten: Politik, gesetzliche Grundlage für eine gesamtstaatliche Wettbewerbspolitik, Zusammenarbeit der Behörden bei Aufsicht, Untersuchung und Abhilfemaßnahmen, Wettbewerbsrat des Weißen Hauses, weitere Zuständigkeiten der Behörden und allgemeine Bestimmungen. 

Bei Durchsicht der Politikbereiche wird deutlich, dass die Biden-Administration vor allem den Technologiesektor, insbesondere "Big Tech", ins Visier nehmen will, um die Macht der großen Technologieunternehmen zu beschneiden. Das Fact Sheet verweist insofern auf "marktbeherrschende Tech-Firmen“, die den „Wettbewerb und die Innovation einschränken. Der EO fordert eine "faire“, „energische" Durchsetzung des Clayton Act durch das Justizministerum (DOJ) und die Federal Trade Commission (FTC). Die Genehmigung von Fusionen soll erschwert werden, und das DOJ und die FTC sollen Zusammenschlüsse früher anfechten können. Ein besonderes Augenmerk soll dabei auf die "Kill Zones" von Technologieunternehmen gelegt werden. DOJ und FTC sollen zudem die Leitlinien für horizontale und vertikale Fusionen überprüfen und ggf. überarbeiten. Der Erlass befasst sich auch mit „unlauteren Praktiken der Datenerfassung und -überwachung, die dem Wettbewerb und der Privatsphäre der Verbraucher schaden können“. Damit klingt an, dass der Datenschutz nicht mehr nur als Thema des Verbraucherschutzes angesehen wird, sondern dieses auch als Thema des Kartellrechts in der Zuständigkeit der FTC angesiedelt wird.