21.12.2017

Rede von Johannes Laitenberger: „Accuracy and administrability go hand in hand“

EUKommission
Generaldirektor
Laitenberger
Rede

https://ec.europa.eu/competition/speeches/text/sp2017_24_en.pdf

In seiner Rede vom 12. Dezember 2017 bei einer Veranstaltung von CRA in Brüssel sprach der Generaldirektor der Generaldirektion Wettbewerb Johannes Laitenberger über den richtigen Ansatz von Wettbewerbsbehörden zur Durchsetzung des Wettbewerbsrechts.


Zunächst führte Laitenberger aus, dass nach der Wirtschaftskrise nicht mehr die Überzeugung vorherrsche, dass die Märkte, wenn sie nur auf sich selbst gestellt seien, notwendigerweise die effizientesten Ergebnisse erzielen würden, oder dass Vorteile für ein Unternehmen oder eine Branche sich automatisch als Wohlstand für die Wirtschaft und die Gesellschaft erweisen würden. Andererseits werde nach der Krise ein immer größerer Teil des täglichen Lebens vom Markt bestimmt, was an den vielen digitalen Produkten und Dienstleistungen liege. Die Wettbewerbspolitik und -durchsetzung müsse daher auch im digitalen Zeitalter die Probleme umfassend analysieren, das Risiko-Nutzen-Verhältnis optimieren und, wenn notwendig, entschieden handeln. Es gelte, zwischen den guten und schlechten Auswirkungen von Innovationen zu unterscheiden. Gut seien in der digitalen Welt Produktivitätszuwächse und bessere Informationen, schlecht beispielsweise Computerviren und „Clickbait“. Die Kommission fordere mittlerweile eine "verantwortungsvolle Innovation“, teilte Laitenberger mit, das heißt eine Innovation, die auf die Bedürfnisse und Werte der Gesellschaft ausgerichtet sei und von Anfang an darauf abziele, rundum positive Ergebnisse zu erzielen.

Auf die Frage, ob sich das Wettbewerbsrecht anpassen und ändern müsse, meinte Laitenberger, dass die Regeln des EU-Wettbewerbsrechts in den letzten 60 Jahren erstaunlich stabil geblieben seien; sie seien für eine Vielzahl von Szenarien entwickelt worden und hätten sich als fähig erwiesen, auf die unterschiedlichsten Sachverhalte angewandt zu werden.

Im Grunde gehe es bei der Durchsetzung des Wettbewerbsrechts aber um eine „Versöhnung von Genauigkeit und Administrierbarkeit“, so Laitenberger. Eine geringere oder laxere Durchsetzung des Wettbewerbsrechts könne auf einigen Märkten mit starken Netzwerkeffekten oder Lock-in-Effekten dazu führen, dass sich einige Firmen so auf dem Markt festsetzten, dass potenzielle Marktteilnehmer nicht einmal versuchen würden, in den Markt einzutreten. Der Markt werde sich nicht in jedem Fall selbst korrigieren. Im Ergebnis müsse man sich ebenso um eine zu geringe Durchsetzung (under-enforcement) wie um eine zu starke Durchsetzung (over-enforcement) des Wettbewerbsrechts sorgen.

Der Konflikt zwischen Genauigkeit (accuracy) und Administrierbarkeit (administrability) zeige sich auch darin, dass auf der einen Seite eine genaue kartellrechtliche Entscheidungsfindung so viele Informationen wie möglich erfordere und daher zeit- und ressourcenintensiv sein müsse; dies könne die Durchsetzung gefährden. Nach der Gegenansicht seien allgemeingültige Regeln leichter administrierbar: Sie sparten Zeit und Ressourcen, verbesserten die Rechtssicherheit, seien aber auch fehleranfälliger. Laitenberger plädierte dafür, Genauigkeit und Administrierbarkeit miteinander in Einklang zu bringen. Er legte anhand zweier Fälle (ISU-Entscheidung und Intel) dar, dass dabei auch Vermutungen und ihre mögliche Widerlegung eine Rolle spielen könnten. Vermutungen seien aber nur ein Ausgangspunkt oder eine Arbeitshypothese, bis das Gegenteil bewiesen wäre. Laitenberger führte weiter aus, dass die Kommission sehr darauf achte, die in einem Fall vorgelegten Beweise zu überprüfen, um ein objektives Ergebnis sicherzustellen. Hierbei finde die Kommission im Allgemeinen das richtige Gleichgewicht bei ihrer Entscheidungsfindung. Laitenberger folgerte schließlich „Genauigkeit ohne Administrierbarkeit ist bedeutungslos. Administrierbarkeit ohne Genauigkeit ist sinnlos.“ Diese Prinzipien seien miteinander in Einklang zu bringen.