12.11.2021

Rede (Danish Competition and Consumer Authority) von Margrethe Vestager: „What is competition for?“

EU
Rede
Wettbewerbskommissarin
Margrethe Vestager
Wettbewerbspolitik
Beihilfenpolitik
Klima-, Umwelt- und Energiebeihilfe-Leitlinien (KUEBLL/CEEAG)
Green Deal

Link zur Rede: Speech by EVP Margrethe Vestager to the Danish Competition and Consumer Authority for the 2021 Competition Day - "What is competition for?" (europa.eu) 

Am 4. November 2021 hielt die Wettbewerbskommissarin und Vizepräsidentin der Europäischen Kommission, Margrethe Vestager, die Rede „What is competition for?“ anlässlich des „21 Competition Day“ bei der Dänischen Wettbewerbs- und Verbraucherbehörde. Sie hält eine Lobrede auf den Wettbewerb und vor allem auf das Wettbewerbsrecht. Interessant sind insbesondere ihre Ausblicke auf die derzeit zur Überarbeitung anstehenden Leitlinien für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen (UEBLL/ EEAG), die im Zuge der im Sommer eingeleiteten Konsultation in Leitlinien für Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen (KUEBLL/CEEAG) umbenannt wurden (vgl. dazu auch FIW-Bericht vom 11.06.21). Demnach wird die Europäische Union mehr Subventionen für ein breiteres Spektrum an umweltfreundlichen Projekten zulassen als bisher angedacht. 

Vestager brachte zunächst zum Ausdruck, dass die bisherigen Leitlinien dazu beigetragen hätten, öffentliche Investitionen so zu lenken, dass sie dem Klima und der Umwelt zugutekommen. Seit 2014 hätten die EEAG mehr als 200 Mrd. EUR an nationalen Investitionen in die Klimaziele der EU gelenkt - insbesondere durch die Förderung neuer Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien, wenn private Mittel allein nicht ausreichten. In den letzten Jahren hätten die Vorschriften auch dazu beigetragen, die Kosten für die Förderung großer neuer Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen zu senken, indem sie vorschrieben, dass die Förderung im Rahmen von Ausschreibungen erfolgen müsse, so dass die gleichen Ergebnisse für das Klima erzielt würden, aber zu geringeren Kosten für die Steuerzahler. 

Vestager gab bekannt, dass die neuen Leitlinien (CEEAG) nun die Arten von Projekten, die von den Regierungen unterstützt werden können, erheblich ausweiten würden, um die gesamte Bandbreite der Ziele des Green Deal abzudecken. Diese würden in allen Bereichen höhere Beträge an staatlichen Beihilfen zulassen, wenn diese zur Unterstützung jener Ziele erforderlich seien. 

Vestager zählte darüber hinaus noch weitere Facetten des Wettbewerbsrechts auf, die dazu beitragen könnten, den grünen Wandel zu unterstützen. Auch Nachhaltigkeitsvereinbarungen seien zulässig, solange die Vorteile, die sie den Verbrauchern eines Produkts brächten, den Schaden, der ihnen durch den Verlust des Wettbewerbs entsteht, überwögen. Sie plädierte an die Unternehmen, in Zweifelsfällen hinsichtlich der Zulässigkeit solcher Vereinbarungen den engen Schulterschluss zur Kommission zu suchen. Vestager kündigte an, in den neuen Leitlinien für horizontale Vereinbarungen zwischen Wettbewerbern im nächsten Jahr allgemeinere Hinweise zur Vereinbarung von Nachhaltigkeitsvereinbarungen zu geben.

Hintergrund:

Die beiden Hauptgründe für die Überarbeitung der EEAG-Leitlinien waren laut Kommission eine Ausweitung des Geltungsbereichs der Leitlinien auf neue Bereiche und alle Technologien, die den Green Deal umsetzen können, sowie eine Flexibilisierung der Kompatibilitätsregeln. Eine Evaluierung zeigte, dass einige gezielte Anpassungen erforderlich waren. 

Neben der Vereinfachung und Aktualisierung bestimmter Vorschriften soll der Anwendungsbereich der Leitlinien erweitert werden und künftig auch Bereiche wie saubere Mobilität und Dekarbonisierung einschließen. Zudem sollen die geltenden Vorschriften an die strategischen Prioritäten der Kommission wie den europäischen Grünen Deal und neuere regulatorische Änderungen in den Bereichen Energie und Umwelt angepasst werden. Vor diesem Hintergrund schlug die Kommission in ihrer Konsultation vom Juni 2021 eine Reihe gezielter Änderungen an den geltenden Leitlinien vor: 

Weitere Schritte:

Die neuen Leitlinien sollen noch Ende 2021 von der Europäischen Kommission angenommen werden.