27.10.2015

(Rede Billen): BMJV kündigt Eckpunktepapier zur Einführung einer Musterfeststellungsklage an

D
BMJV
Private Rechtsverfolgung
Verbraucherschutz
Musterfeststellungsklage

https://www.bmjv.de/SharedDocs/Reden/DE/2015/20150928_StBillen-vzbv.html

Am 28. September 2015 kündigte Gerd Billen, Staatssekretär im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) in der Rede „Ein Prozess, viele Gewinner – Verbraucherrechte stärken“ ein Eckpunktepapier zur Einführung einer Musterfeststellungsklage noch in diesem Jahr an (Billen war zuvor im Vorstand der Verbraucherzentrale Bundesverband). Ziel sei die Stärkung des Verbraucherschutzes durch effektive Rechtsdurchsetzung. Das BMJV plan, einen Referentenentwurf Anfang 2016 vorzulegen.

Um eine Geltendmachung von Schadensersatz- und Kompensationsansprüchen von Verbrauchern gegenüber Unternehmen zu erleichtern, sollen bestehende Klagemöglichkeiten erweitert werden, so Billen. Qualifizierte Verbände sollen bei massenhaft auftretenden verbraucherrechtlichen Streitigkeiten eine „Musterfeststellungsklage“ erheben können.

Gleichzeitig soll ein Klageregister geschaffen werden, in welches sich betroffene Verbraucher nach Klageerhebung eintragen können. Dies soll zum einem für Betroffene unkompliziert und kostengünstig erfolgen. Zum anderen soll der Eintragung auch eine verjährungshemmende Wirkung zukommen. Um dem Recht des Einzelnen auf rechtliches Gehör zu genügen, soll sich der Verbraucher entscheiden können, ob er an der Musterfeststellungsklage partizipiert oder Individualklage erhebt. Das Urteil im Musterfeststellungsverfahren soll für diese Ansprüche eine Bindungswirkung entfalten und damit den Raum – auch – für die außergerichtliche Streitbeilegung öffnen.

Des Weiteren soll eine Erweiterung des Gewinnabschöpfungsanspruchs sowie die Einführung von Beweiserleichterungen für Verbraucher im Bereich des unlauteren Wettbewerbs geprüft werden. Insofern wird die Ergänzung der Ansprüche im Unterlassungsklagegesetz um eine Abschöpfungsmöglichkeit für Verbände und andere klagebefugte Einrichtungen erwogen.

Die Durchsetzung dieser Ansprüche soll durch ein hierfür errichtetes Sondervermögen beim Bundesamt der Justiz erfolgen.

Offen blieben nach der Rede Billens Fragen zur genaueren Ausgestaltung einer solchen Musterfeststellungklage, so u.a., wer die Eintragungen im Klageregister, also Betroffenheit der Eingetragenen überprüft und wie die Bindungswirkung eines Urteils genau ausgestaltet wird. Es wird sich auch die Frage stellen, wann ein vergleichbarer Sachverhalt vorliegt. Abzuwarten bleibt weiter, wie Rechtsmittelmöglichkeiten in zweiter Instanz ausgestaltet werden sollen, inwiefern Kosten des Verfahrens durch die Beteiligten gedeckt werden und wie die Vollstreckung in einem Gruppenverfahren erfolgen soll. Es ist davon auszugehen, dass die Musterfeststellungsklage auch Ansprüche von Verbrauchern zur Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen im Kartellrecht umfassen würde.