21.06.2018

Rede („Anticompetitive Effects of Regulation“) von Assistant Attorney General Makan Delrahim

Der amtierende Assistant Attorney General Makan Delrahim der US.-amerikanischen Wettbewerbsbehörde DOJ (Departement of Justice) hat am 31. Mai 2018 die Eröffnungsrede "Wettbewerbsbeschränkende Effekte der Regulierung" ("Anticompetitive Effects of Regulation") anlässlich des Dritten Roundtable der Wettbewerbsabteilung zu den Themen "Wettbewerb und Deregulierung" gehalten.

Delrahim wies in seiner Rede auf die erheblichen Kosten wettbewerbsbeschränkender Regulierung für die Verbraucher hin. Staatliche Regulierung koste jeden Haushalt in den Vereinigten Staaten heute immer noch 15.000 USD pro Jahr. Unbestritten seien die Vorteile der seit den 1970er Jahren in Gang gesetzten Deregulierungswelle gewesen. Verbraucher hätten zunächst von niedrigeren Gebühren und Preisen sowie von größeren Wahlmöglichkeiten und höherer Qualität profitiert. Deregulierung habe auch zu mehr Innovation, Markteintritten und neuen Geschäftsmodellen und Industrien geführt, die wiederum zu mehr Wirtschaftswachstum geführt hätten.

Delrahim stellte fest, dass trotz dieser Entwicklungen fast jeder Lebensaspekt heute reguliert und im Grunde unnötigerweise überreguliert sei (z. B. Lebensmittel, Häuserbau, Schulbildung etc.). Die Regulierung gehe bei Weitem über notwendige Sicherheitsaspekte hinaus und beschneide die Freiheit des Einzelnen, sich wirtschaftlich zu entfalten. Staatliche Regulierung dränge auch oft in gut funktionierende Märkte vor und verwandele "eigenständige Wirtschaftssubjekte in regierungsabhängige Objekte". Außerdem könne falsch verstandene Regulierung auch Eintrittsbarrieren schaffen, die neue Wettbewerber auschlössen und aktuellen Wettbewerbern Kosten aufbürdeten. Dadurch könne der Preis von Produkten und Dienstleistungen steigen und Innovation behindert werden. Präsident Trump habe einige Verfügungen erlassen, um regulatorische Bürden zu verringern, die vom Büro für Information und regulatorische Angelegenheiten (Office of Information and Regulatory Affairs, OIRA), nun durchgesetzt würden, so Delrahim.

Für die US.-amerikanische Wettbewerbsbehörde bedeute dies, dass das DOJ die Umstände identifizieren müsse, die dem Ziel, den Wettbewerb zu bewahren und die Verbraucher zu schützen, entgegenstünden. 

Eine typische Form der wettbewerbsbeschränkenden Regulierung stellten die verschiedenen Berufszulassungsregelungen („occupational licencing") dar, wie Delrahim weiter ausführte, welche nicht den Verbraucherschutz, sondern die Begrenzung potentieller Berufsanwärter im Blick hätten. Schon unter der Obama-Administration sei festgestellt worden, dass die Berufszulassungregelungen seit den 1950er Jahren nicht nur erhebliche Kosten verursacht hätten, sondern auch nicht auf die in dem jeweiligen Beruf benötigte Expertise zugeschnitten seien. Delrahim nannte in seiner Rede einige Beispiele aus dem Gesundheits- und Verkehrssektor. Weitere Beispiele für wettbewerbsbeschränkende Regulierung seien die territorialen Exklusivitätsbestimmungen der einzelnen Staaten für Autohändler, die zu höheren Wiederverkaufspreisen und höheren Vertriebskosten auf Kosten der Verbraucher und der Autohersteller geführt hätten. Weitere Problembereiche stellten der Immobiliensektor und regulierte Milchpreise dar.

Delrahim plädierte dafür, die mit diesen Regulierungen verfolgten Zielstellungen neu zu hinterfragen und zu analysieren, ob diese nach wie vor gerechtfertigt seien. Das DOJ habe stets eine aktive Rolle eingenommen und die administrativen und legislativen Initiativen unterstützt, um regulierte Industrien für den Wettbewerb zu öffnen, z. B. die Telekommunikations- und Eisenbahnmärkte. Hierzu habe das DOJ seine Expertise und speziell seinen ökonomischen Sachverstand den Regulierungsbehörden in sämtlichen Märkten zur Verfügung gestellt und werde dies weiter tun.

Schon vor seinem Amtsantritt hatte Delrahim betont, dass das Kartellrecht freie Märkte unterstütze und die Regierung nur eingreifen solle, wenn dies nötig sei. Auch sei ein Monopol solange legal, wie es zu keinem Monopolmissbrauch komme.