16.09.2015

Polnische Wettbewerbsbehörde führt Änderungen bei Kartellverfahren ein

Das Kartellverfahren in Polen soll durch zwei wichtige Neuerungen, die seit dem 1. September 2015 gelten, fairer und transparenter werden, wie die polnische Anwaltskanzlei WKB im Kluwerblog mitgeteilt hat.

Zum einen wurde eine an die Beschwerdepunkte (statement of objections) der Europäischen Kommission angelehnte „detaillierte Rechtfertigung der Vorwürfe" (detailed justification of charges) eingeführt. Sobald die polnische Wettbewerbsbehörde alle zur Beurteilung eines Sachverhalts erforderlichen Beweismittel in einem Kartellverfahrens zusammengetragen hat, wird sie diese Informationen dem betroffenen Unternehmen künftig mitteilen. Sowohl die Fakten als auch die rechtliche Grundlage für die Bewertung durch die Wettbewerbsbehörde werden den Parteien offengelegt, die dann die Möglichkeit erhalten, darauf zu reagieren. Bisher wurde ihnen lediglich mitgeteilt, dass das Verfahren kurz vor seinem Abschluss steht, woraufhin das Unternehmen nur noch einmal eine Stellungnahme abgeben konnte, ohne jedoch den inhaltlichen Stand der Ermittlungen zu kennen und darauf eingehen zu können.

Zum anderen wurde ein Bewertungskommittee gegründet, bestehend aus Mitarbeitern der Behörde auf sämtlichen Ebenen, das die Verfahren zu jedem Zeitpunkt überwacht. Diese werden anhand der Ziele und Grundsätze, die die Behörde sich selbst gesetzt hat, bewertet. So sollen die Transparenz und Vorhersehbarkeit der Arbeit der Wettbewerbsbehörde gesteigert und die Qualität und Kohärenz der Verfahren gesichert werden.

Bemerkenswert ist, wie die Anwaltskanzlei WBK mitteilt, dass beide Neuerungen nicht auf einer gesetzlichen Grundlage beruhen, sondern eine freiwillige Änderung der Verwaltungspraxis darstellen.