19.06.2015

Neue Studie des HRI „Rekommunalisierung – zwischen Wunsch und Wirklichkeit“

D
HRI
BDI
Wirtschaftliche Betätigung der öffentlichen Hand
Rekommunalisierung

https://www.bdi.eu/download_content/RechtUndOeffentlichesAuftragswesen/Studie_Rekommunalisierung.pdf

Das Handelsblatt Research Institut (HRI) hat eine Studie „Rekommunalisierung - zwischen Wunsch und Wirklichkeit") im Auftrag des Bundesverbands der deutschen Industrie (BDI) erstellt, in der es die Vor- und Nachteile der Rekommunalisierung untersucht. Anlass ist eine verstärke Tendenz von Kommunen, ihr wirtschaftliches Portfolio immer weiter auszubauen. Die derzeitige (Re-) Kommunalisie-rungswelle trifft vor allem den Energiesektor, aber auch andere lukrative wirtschaftliche Bereiche, wie die Entsorgungswirtschaft und die Wasserversorgung. Rund 2.000 auslaufende Verträge im Entsorgungs-, Wasser- und Energiesektor und insbesondere fiskalische Interessen veranlassen einzelne Städte und Gemeinden derzeit, eigene Stadtwerke zu gründen oder Gas- und Stromnetze sowie Wasserbetriebe wieder in die eigene Hand zu nehmen. Viele Gemeinden unterschätzen dabei die damit verbundenen marktwirtschaftlichen Risiken.

HRI hat anhand ausgewählter Kommunen untersucht, inwieweit deren Zielvorstellungen im Bereich der Elektrizitätsversorgung und Wasserversorgung realisiert werden konnten. Aus den Befunden werden Empfehlungen abgeleitet. Im Bereich der Energieversorgung hat HRI ermittelt, dass von 270 öffentlichen Unternehmen 101 in mindestens einem von zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren einen Verlust aufweisen. Jeder fünfte Energieversorger schrieb in den beiden Jahren 2011 und 2012 rote Zahlen. Dies wertet HRI als Indiz dafür, dass die von den Kommunen erhoffte stabile Gewinnabführung aus dem Eigenbetrieb der Stromverteilungsnetze keineswegs sicher ist. Vielmehr besteht ein nicht unerhebliches Verlustrisiko, insbesondere aufgrund der Kosten für den weiteren Netzausbau. Auch zeigt sich, dass in den wenigsten Fällen kommunale Energieversorger die günstigsten Anbieter sind.

Bei der Wasserversorgung - so HRI - genießen die Kunden der öffentlichen Wasserversorger, sofern Gebühren erhoben werden, einen geringeren wettbewerbspolitischen Schutz als die Kunden privater Wasserunternehmen. Dieses Ergebnis stützt im Kern die Forderung der Monopolkommission nach einer erneuten Novellierung des GWB mit dem Ziel einer Wiedereinführung der kartellrechtlichen Gebührenaufsicht.