27.01.2015
Neue Entwicklungen in der Beihilfenpolitk der Europäischen Kommission
In einer Rede der Wettbewerbskommissarin Margarete Vestager vom 18. Dezember 2014 beim hochrangigen Forum (High Level Forum) der Mitgliedstaaten hat jene ihre Prioritäten im Bereich der Beihilfenpolitik umrissen.
Vor allem gehe es zunächst um die Umsetzung der kürzlich finalisierten Reform der Modernisierung des Beihilfenrechts (SAM). Die größte Herausforderung bestehe darin, „gute Beihilfen" zu fördern, „Transparenz sicherzustellen" und „schlechte Beihilfen" zu vermeiden. Diese Strategie solle durch die wachsende Verantwortung der Mitgliedstaaten bei der Gewährleistung dieser Maximen ergänzt werden. Noch würde ein Drittel aller Fälle problematische Tendenzen aufweisen.
In diesem Zusammenhang habe die Kommission noch im Dezember mitgeteilt, dass sie ihr beihilferechtliches Auskunftsersuchen zu Steuerentscheiden auf alle Mitgliedstaaten ausgeweitet habe und dabei von allen Mitgliedstaaten wissen will, ob diese verbindliche Steuerentscheide (so genannte "tax rulings") erteilt hätten (vgl. FIW-Bericht vom 19.1.2015) Die Mitgliedstaaten seien aufgefordert worden, Informationen über ihre Steuerentscheide zu erteilen und gegebenenfalls eine Liste aller Unternehmen, die zwischen 2010 bis 2013 einen Steuerentscheid erhalten haben, bereitzustellen.
Andererseits wären seit dem 1. Juli 2014 bereits 80 Prozent aller Beihilfemaßnahmen unter die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) gefallen. Die Fallzahl, die künftig in den Anwendungsbereich der AGVO fiele, könne sogar noch größer werden; 90 Prozent aller Fälle seien avisiert.
Die Kommissarin teilte ebenfalls mit, dass die Mitteilung zum „Beihilfenbegriff" (Notion of Aid), deren Veröffentlichung noch aussteht, derzeit daraufhin überprüft werde, „wo die Grenzen der Beihilfenkontrolle lägen".
Anmerkung: Der Mitteilungsentwurf zum „Beihilfenbegriff" war vor allem von weiten Teilen der Wirtschaft dahingehend kritisiert worden, dass die Kommission darin ihren Interpretationsspielraum bei der Bestimmung des Beihilfenbegriffs stark ausgeweitet habe, ohne dafür die Rückendeckung der europäischen Gerichte zu haben.
Vestager lud die Mitgliedstaaten darüber hinaus dazu ein, zusammen mit der Kommission eine Arbeitsgruppe zu bilden, um insbesondere Infrastrukturprojekte für verschiedene Infrastrukturarten zu entwerfen, die keine Probleme mit dem EU-Beihilfenrecht aufwürfen. In diesem Bereich seien die Beihilferegelungen unklar, und die Genehmigungsverfahren würden viel Zeit in Anspruch nehmen.