15.12.2015
Monopolkommission veröffentlicht Sondergutachten zu Telekommunikationsmärkten
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Sondergutachten im Volltext: https://www.monopolkommission.de/images/PDF/SG/s73_volltext.pdf
Pressemitteilung: https://www.monopolkommission.de/images/PDF/SG/presse_s73.pdf
Die Monopolkommission hat am 7. Dezember 2015 ihr Sondergutachten Nr. 73 „Telekommunikation 2015: Märkte im Wandel“ nach § 121 Abs. 2 TKG veröffentlicht, in dem sie den Stand und die Entwicklung des Wettbewerbs auf den Telekommunikationsmärkten sowie die Amtspraxis der Bundesnetzagentur auf dem Bereich der Telekommunikation beurteilt.
Überblick über den wesentlichen Inhalt:
Die Monopolkommission beurteilt die Entwicklung des Wettbewerbs auf den Telekommunikationsmärkten grundsätzlich als positiv.
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Die Umsätze in den Telekommunikationsmärkten hätten im Jahr 2014 insgesamt bei 56,8 Mrd. EUR gelegen; im Jahr 2015 könnten sie sogar auf 57,4 Mrd. EUR ansteigen. Ein Anstieg sei des Weiteren bei den Umsätzen der Kabelnetz- und Mobilfunkbetreiber zu verbuchen, lediglich die Umsätze des Festnetzbetreibers seien rückläufig; gleiches gelte für die Gesamtzahl der Festnetzanschlüsse. Sowohl die Deutsche Telekom als auch die alternativen Anbieter stellten zudem vermehrt Anschlüsse über entbündelte und für Voice over IP (VoIP) genutzte DSL-Leitungen bereit. Die Anzahl der Breitbandanschlüsse im Festnetz sei 2014 wie auch in den vergangenen Jahren weiter angestiegen. Dabei sei die Deutsche Telekom AG weiterhin der größte Anbieter in Deutschland. Alternative (Kabelnetz-) Betreiber hätten ihren Anteil jedoch weiter ausbauen können.
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Die Regulierungstätigkeit der Bundesnetzagentur (BNetzA) wird für den Berichtszeitraum überwiegend positiv dargestellt. Hinsichtlich der Nachhaltigkeit wettbewerbsorientierter Märkte begrüßt die Monopolkommission die Deregulierung im Bereich Layer-3-Bitstromzugang; die Regulierung im Bereich von Vorleistungen sowie des entbündelten Zugangs zu Teilnehmeranschlussleitungen sei dagegen verzichtbar. Dabei sei der entbündelte TAL-Zugang die wichtigste Vorleistung zur Realisierung von schmalbandigen Teilnehmer- und Breitbandanschlüssen. Wesentlicher Grund für den Rückgang der TAL-Anmietung sei der zunehmende Wettbewerb auf Endkundenebene.
Die Monopolkommission fordert, den Markt für Telefonanschlüsse im Festnetz aus der Regulierung zu entlassen. Argumentativ stützt sich die Monopolkommission dabei auf die dynamische Entwicklung des Wettbewerbs, eine nachhaltige Wettbewerbsorientierung sowie darauf, dass die Eingriffsintensität der noch verbliebenen Regulierung auf diesem Markt nur unwesentlich über die des allgemeinen Wettbewerbsrechts hinausgehe. Zudem habe auch die Europäische Kommission den Endkundenmarkt für Teilnehmeranschlüsse an festen Standorten im Jahr 2014 aus der Liste der Europäischen Gemeinschaft vorab zu regulierender Märkte gestrichen.
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Für den Bereich des VDSL-Vectoring lehnt die Monopolkommission eine exklusive Nutzung der Vectoring-Technologie im Nahbereich der Hauptverteiler durch die Deutsche Telekom ab; die von der BNetzA getroffenen Entscheidungen würden andernfalls in ein Quasi-Monopol des etablierten Betreibers münden. Seit Ende Oktober liege eine Investitions- und Ausbauzusage der Deutschen Telekom hierfür vor. Die Monopolkommission steht dem Abschluss öffentlich-rechtlicher Zusagenverträge im Umfeld oder im Zusammenhang mit Regulierungsentscheidungen wegen der Gefahr von Rechtsunsicherheit jedoch kritisch gegenüber. Problematisch sei dabei insbesondere, dass die Deutsche Telekom nicht denselben Verbindlichkeitsanforderungen unterworfen sei wie alternative Netzbetreiber, welche zu einem Stichtag notariell beurkundete Verpflichtungserklärungen abgeben müssten.
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Zudem thematisiert die Monopolkommission die gegenüber der Deutschen Telekom durchgeführten Regulierungsmaßnahmen. Dieser seien Zugangs- und Entgeltverpflichtungen auferlegt worden, und auch Layer-2- bzw. Layer-3-Bitstromprodukte seien nach den Maßstäben der Missbrauchskontrolle nach § 28 TKG zu beurteilen. Die Produkte seien zudem einer Entgeltregulierung mit Anzeigeverpflichtung sowie einer Genehmigungspflicht unterworfen. Darüber gelte für die Deutsche Telekom das Diskriminierungsverbot nach § 19 TKG.
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Das Sondergutachten enthält zudem einen Überblick zum Wettbewerb und zur Regulierung im Mobilfunk. Die Umsatzentwicklung zwischen den Jahren 2012 und 2014 sei leicht rückläufig gewesen, wie die Monopolkommission feststellt; mit über 71 % werde dabei der überwiegende Teil mit Endkundenleistungen erwirtschaftet. Besonders wichtig in der Entwicklung sei der Zusammenschluss der Telefónica Deutschland Holding AG (Telefónica) mit der E-Plus Mobilfunk GmbH & Co. KG gewesen; den entsprechenden Erwerb durch Telefónica habe die Europäische Kommission am 2. Juli 2014 unter Festsetzung von Nebenbestimmungen freigegeben. Die Effektivität dieser zweifelt die Monopolkommission jedoch an und kündigt eine künftige intensive Beobachtung des deutschen Mobilfunkmarktes an.
Auf dem deutschen Markt seien nunmehr drei Netzbetreiber sowie eine Vielzahl kleinerer Service Provider aktiv. Die drei großen Netzbetreiber hätten im Juni 2015 an der Versteigerung von Frequenzblöcken für mobiles Breitband teilgenommen. Grundsätzlich begrüßt die Monopolkommission diese Auktion gegenüber anderen Vergabeverfahren und schließt aufgrund des preistreibenden Bieterverhaltens auf einen intensiven und funktionierenden Wettbewerb. Jedoch sollte - so die Monopolkommission - auch vor dem Hintergrund der Telefónica/E-Plus-Fusion Newcomern ein möglichst frühzeitiger Markteintritt ermöglicht werden.
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Die Monopolkommission fordert zudem eine Veräußerung der Anteile des Bundes an der Deutschen Telekom AG. Der Bund hielte noch immer einen erheblichen Anteil der Aktien der Deutschen Telekom AG von insgesamt 31,8 Prozent. Hieraus ergebe sich ein erheblicher Interessenskonflikt, da der Bund zum einen die ordnungspolitischen Rahmenbedingungen im Telekommunikationssektor vorgibt und als Regulierungsbehörde Einfluss auf das Marktgeschehen nimmt. Es liege kein „besonderes Bundesinteresse“ für eine derartige Unternehmensbeteiligung des Bundes vor. Die Mittel aus einem Verkauf der Anteile könnten in die Förderung des Breitbandausbaus in Deutschlands eingesetzt werden.